Vom Taxihalter zum Arbeitgeber
| Mit Erhalt der Taxibetriebsbewilligung wechselt ein Taxichauffeur vom Status des Arbeitnehmers zum selbständig erwerbenden Taxihalter. Ausser einer Anmeldung bei der AHV bedarf es dabei in der Regel keiner weiteren Vorkehrungen, es sei denn, eine der nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen treffe ebenfalls zu. Wichtig ist der Einschluss von Unfall bei der obligatorischen Krankenkasse. Unbedingt empfehlenswert ist eine Taggeld Versicherung bei Unfall und Krankheit. Beschäftigt ein selber fahrender Taxihalter nun aber seinerseits Chauffeure, sind für ihn als Arbeitgeber folgende zwingende Auflagen zu beachten: |
Geschäftsführung :
Pflicht zum Handelsregistereintrag ab Fr. 100'000.-- Jahresumsatz (HR Verordnung Art. 52 ff.) |
Pflicht zur Buchführung (OR Art. 957) |
Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher (OR Art. 962) |
Pflicht zur Lohnaufzeichnung (AHVV Art. 143 Abs. 2) |
Kontakt zum Handelsregister (HR) |
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Taxigewerbe obligatorisch Suva unterstellt (UVG Art. 66 Abs. 1 Ziff. g) |
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Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
Chauffeure müssen sofort angemeldet werden und nicht erst bei Erreichung des Obligatoriums von Fr. 18'990.-- jährlich! (entspricht 1'583.- monatlich)
Anschlussempfehlung:
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Binzstr. 15, Postfach 2855, 8022 Zürich, Tel. 044 267 73 73
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MwstG)
Steuerpflicht ab Fr. 75'000.-- Jahresumsatz (MwstG Art. 21 Abs. 1) |
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Kontakt zur Eidg. Mehrwertsteuerverwaltung |
Bundesgesetze über die Ausländer (ANAG) und (BVO)
Lohnabrechnung
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Mit jeder Lohnzahlung (in der Regel monatlich) erhält der Arbeitnehmer eine Abrechnung, welche mindestens den Bruttolohn und die Abzüge für AHV, Suva und BVG ausweist. Im Taxigewerbe werden die Entschädigungen für Ferien üblicherweise mit dem Lohn ausbezahlt und müssen separat erwähnt werden. Ansonsten kann sie der Arbeitnehmer nachträglich übers Arbeitsgericht einfordern. Lassen Sie sich eine Kopie der Abrechnung unterschreiben! |