Ist ein Rahmengesetz, das die elementaren Grundsätze für einen funktionierenden Binnenmarkt festlegt.
Mit den 2002 in Kraft getretenen bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU - insbesondere dem freien Personenverkehr - sollen Schweizer Berufstätige von den gleichen Vorteilen wie die EU-Bürger profitieren können.
Der Nationalrat hat in der Wintersession 2005 die Revision des Binnenmarktgesetzes verabschiedet.
Es trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Damit wurden keinerlei gültigen Gesetze oder Vorschriften, wie z.B. Taxiverordnungen, ausser Kraft gesetzt.
Im Zentrum des revidierten Binnenmarktgesetzes steht der Kerngrundsatz des freien Marktzugangs aufgrund der Herkunftsvorschriften (Herkunftsprinzip). Gleichzeitig soll die Berufsausübungsfreiheit durch die Neuregelung der Anerkennung kantonaler Fähigkeitsausweise gestärkt werden. Für die Tätigkeit der Taxilenkenden ist diese Revision ohne Bedeutung. Der nötige Eintrag im Führerschein für berufsmässigen Personentransport war schon vorher in der ganzen Schweiz gültig. Neu sind Beschränkungen in Form von Auflagen oder Bedingungen auszugestalten und nur zulässig, wenn sie:
-gleichermassen auch für ortsansässige Personen gelten;
-zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen unerlässlich sind; und
-verhältnismässig sind.
Im Taxigewerbe ist die Autonomie der Kantone und Gemeinden unangetastet, besonders mit Bezug auf die Nutzung des öffentlichen Grundes ergeben sich durch die Revision keine zwingenden Änderungen.