Neuerungen betreffend Fachprüfung, Deutschkenntnisse und
Taxiausweis
Im Zusammenhang mit dem Projekt "Qualitätssteigerung Taxi" wurden per 1. August 2004 folgende Neuerungen eingeführt.
Fachprüfung
Die Theorieprüfung wird im gleichen Rahmen wie bisher durchgeführt. Die Antwortblätter wurden so angepasst, dass die Prüfung nach einem neuen Punktesystem korrigiert werden kann. Die geforderte Punktzahl ist auf jedem Fragebogen ersichtlich. Zudem wurde die erlaubte Fehlerquote bei der Theorieprüfung verschärft.
Bei der praktischen Prüfung ist kein Fehler mehr erlaubt.
Bei Prüfungsanmeldungen ab 1. August 2006 wird anschliessend bei der Prüfung der neuste Stadtplan, Ausgabe 2006, mit zusätzlichem Adressverzeichnis, vom Experten zur Verfügung
gestellt.
Das Adressverzeichnis ist erhältlich bei: TAX IN, Albisriederstr. 232, 8047 Zürich
Tel. 044 493 58 58
E-Mail: taxin@vtcz-online.ch
Taxiausweisbewerbende mit nichtdeutscher Muttersprache müssen bei der Anmeldung für die Fachprüfung beibringen:
Zertifikat B1-Niveau "gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen" oder
Genügende Zeugnisnoten in Deutsch (Note 4 oder höher) von mindestens
drei Schuljahren in einer deutschsprachigen Schule.
Die Prüfungen für das Zertifikat Deutsch (ZD) werden durch vom Goethe-Institut anerkannten
Schulen jeweils drei Mal jährlich (Januar/Februar, Juni/Juli und September) durchgeführt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beispielsweise bei der Zürcher Hochschule Winterthur ZHW,
Thurgauerstrasse 56, 8050 Zürich, Tel. 044 305 38 58
Polizeidepartement
Stadt Zürich
Stadtpolizei
Neuer Taxiausweis
Ab 1. August 2004 werden neue, zeitgemässe Taxiausweise in Kreditkartenformat herausgegeben. Ab 1. Januar 2006 ist nur noch dieser neue Taxiausweis gültig.
Für den neuen Ausweis benötigen wir ein qualitativ hochstehendes, neues und farbiges Passfoto (Format 45 x 35 mm) von einem Fotografen resp. einem Fotostudio. Fotos aus Automaten und Schwarz/Weissfotos können aus Qualitätsgründen nicht akzeptiert werden. Der neue Ausweis wird zum Preis von Fr. 40.00 abgegeben.
Der Stadtrat von Zürich forderte, dass der neue Ausweis für den Fahrgast gut sichtbar im Fahrzeuginnern angebracht wird. Gemäss den Ausführungsbestimmungen zu den Taxivorschriften, in Kraft seit 1. Oktober 2004, ist das sichtbare Anbringen des Ausweises während der beruflichen Tätigkeit obligatorisch. Damit der Ausweis am Armaturenbrett befestigt werden kann, wird durch uns zum Ausweis passend ein Badgehalter und ein Clip abgegeben.
Hinweis: Baustellen
Wer wissen möchte, wo in der Stadt Zürich die aktuellen Baustellen sind, kann im Internet die Baustellenliste unter folgender Internetadresse anschauen:
www.stadt zuerich.ch
Transport und Verkehr anklicken
Direkt auf www.stadt zuerich.ch/taz/bauen/baustellenliste
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