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Polizeinews/Taxi Nachrichten




Zürich 16. Februar 2012

App will Zürcher Taximarkt aufmischen


Von Jvo Cukas



Mit einer neuen App soll Bewegung ins Taxigewerbe kommen. Doch die App hat für die Stadtzürcher Fahrer nicht nur Vorteile. Einige werden sich mehr anstrengen müssen.

Es soll ganz einfach sein: Wer sich «My Taxi» auf sein Smartphone lädt, kann jederzeit ein Taxi rufen, seine Wünsche – wie Kindersitz oder Kreditkartenzahlung – angeben, und die Taxis in seiner Nähe können den Auftrag annehmen. Danach sieht der Kunde auf einer Karte, wie sich das Taxi seinem Standort nähert. Nach Deutschland und Österreich wird die App morgen auch für Zürich erhältlich sein. In Zukunft sollen weitere Schweizer Städte hinzukommen.

«Bereits sind 150 Taxifahrer in Zürich mit an Bord», erklärt Maximilian Neuhaus, Geschäftsführer von My Taxi Schweiz, «die eine Hälfte im Tages-, die andere im Nachtdienst.» Gemessen an den rund 1700 Taxifahrern auf Zürichs Strassen ist dies noch eine relativ kleine Ausbeute, doch Neuhaus ist sich sicher, dass die Zahl schnell zunehmen wird. «In Berlin ist rund jedes fünfte Taxi über uns erreichbar, Tendenz steigend.»

Auch in Zürich kämen durch Mund-zu-Mund-Propaganda bereits stets neue Interessierte hinzu. Zudem sei eine Abdeckung der Kundenbedürfnisse in der Stadt schon mit der jetzigen Zahl an Fahrern gewährleistet. «Jeder Kunde wird innert weniger Minuten ein Taxi bekommen.»


Landtaxis können zum Problem werden


Bei den Taxifahrern stösst die Neuerung denn auch auf Interesse, wie Dolores Zanini, Präsidentin der IG-Taxi, erklärt. «Ich werde mitmachen.» Allerdings müssen sich die Taxifahrer durch die App auch auf unliebsame Konkurrenz gefasst machen: die Landtaxis. Bisher ist es diesen untersagt, innerhalb der Stadt Fahrten zu machen, sofern sie nicht ausdrücklich einen Auftrag erhalten. «My Taxi» ändert dies. «Die Landtaxis werden nicht ausgeschlossen, da wir natürlich den ganzen Kanton abdecken wollen», erklärt Neuhaus. Und: «Es ist ihnen gesetzlich nicht untersagt, direkte Aufträge auf Stadtgebiet anzunehmen.» Jeder Taxifahrer, der mitmache, unterschreibe einen Vertrag, dass er sich an die geltenden Regeln halte. «Wir können dies aber im Einzelfall nicht kontrollieren.» Dies sei Sache der Polizei.

IG-Taxi-Präsidentin Zanini ist dies ein Dorn im Auge. «Ich kämpfe seit Jahren dagegen, dass Landtaxis in Zürich illegal Kunden bedienen. Dies darf mit dieser App auf keinen Fall plötzlich vereinfacht werden.»

Fahrerbewertung möglich

Anders sieht die Sache bei ausländischen Fahrern aus. Zwar können diese mittels der App theoretisch ebenfalls Kunden in der Schweiz bedienen. Hier schreiten die App-Betreiber aber ein. «Dies ist nicht legal, wir kontaktieren die Fahrer umgehend», erklärt Neuhaus. Weshalb aber sollen die Kunden, statt einer einfachen Telefonnummer zu wählen, ihr Taxi über eine App bestellen? Neuhaus sieht verschiedene Vorteile: Einerseits würde die App nicht nur in Zürich funktionieren, sondern auch in Deutschland oder Österreich. «Dort kennt man die Nummer nicht immer.» Andererseits habe man die Möglichkeit, mehr über den Fahrer zu erfahren als bei einer normalen Bestellung. «Sobald ein Taxifahrer die Fahrt annimmt, sieht man ein Bild von ihm und eine durchschnittliche Bewertung seiner Leistungen durch vorherige Kunden.» Fahrer, die nur schlechte Bewertungen erhalten, werden die Betreiber von ihrem Dienst nicht ausschliessen. Dies sei auch gar nicht nötig. «Sie haben die Möglichkeit, nur Taxis mit Höchstbewertungen anzufordern, sämtliche anderen werden so ausgesiebt.» Neuhaus schätzt, dass gerade dies im qualitätssensiblen Zürich ein grosser Vorteil ist. «Auch die Fahrer müssen sich dann mehr anstrengen.»



Quelle Tagesanzeiger







Zürich 27. Januar 2012


Ringen um die Taxiverordnung

 

FDP will kantonale Regelung



mbm. · Die Empfehlungen der Wettbewerbskommission (Weko), die Marktzutrittsschranken im Taxigewerbe aufzuheben (NZZ 26. 1. 12), bestärken die FDP der Stadt Zürich darin, eine komplett neue Taxiverordnung anzustreben. Wie FDP-Gemeinderätin Tamara Lauber, die zusammen mit Ratskollege Marc Bourgeois eine Motion mit dieser Stossrichtung eingereicht hatte, am Donnerstag auf Anfrage gesagt hat, soll jetzt auf kantonaler Ebene eine Lösung gesucht werden. Der Stadtrat will den Vorstoss nur als Petition entgegennehmen und die Taxiverordnung lediglich punktuell anpassen.

Laut Lauber wurden bereits Gespräche mit FDP-Kantonsräten geführt. Nächste Woche werde ein Treffen mit der Kantonsratsfraktion der Freisinnigen stattfinden, an dem man über einen Vorstoss sprechen werde, der schon ausformuliert sei. Dieser Vorstoss soll dann im Kantonsrat eingereicht werden. Ganz offensichtlich brauche es diesen Anstoss, damit das Problem endlich angepackt und richtig gelöst werde. Lauber kann sich auch eine sogenannte Mischlösung vorstellen. Das bedeute, dass gewisse Kompetenzen bei der Stadt verblieben, etwa die Sicherstellung der Ortskenntnis bei den Taxifahrern.

Laut Bourgeois hat die Stadt Kenntnis von den Empfehlungen der Weko, die sich auf das Binnenmarktgesetz bezieht, wonach es auch im Taxigewerbe keine allgemeinen Marktzutrittsbeschränkungen geben darf. Angeblich habe es sogar Sitzungen mit Weko-Vertretern gegeben. Bourgeois ist überzeugt, dass die Stadt Zürich mit der heutigen Taxiverordnung gemessen an den Empfehlungen der Weko ein echtes Problem hat. Von der Weko werde ein kantonaler Ansatz begrüsst, wie ihn die FDP wolle. Im Kanton Bern sei die Erarbeitung einer entsprechenden Lösung schon weit gediehen.

Robert Soós, Sprecher des Zürcher Polizeidepartements, bestätigte, dass die Stadt die Empfehlungen kenne und dass ein Gespräch mit dem Leiter Binnenmarkt des Bundes stattgefunden habe. Dieser sei bei Vertretern des Polizeidepartements und der Stadtpolizei Zürich gewesen. Dabei seien die Empfehlungen in einem offenen und konstruktiven Gespräch Punkt für Punkt durchgegangen worden. Die beiden Positionen lägen gar nicht so weit auseinander, sagte Soós weiter.

Eine ausführliche Stellungnahme des Polizeidepartements zum Weko-Entwurf liege bereits bei Stadtrat Leupi auf dem Tisch. Dazu wollte Soós aber noch nichts sagen. Ob der Kanton allenfalls eine Regelung für das gesamte Kantonsgebiet schaffen wolle, sei nicht bekannt. Bis es aber irgendwann vielleicht so weit sei, brauche die Stadt Zürich eine eigene Taxiverordnung. Für die Stadt Zürich gehe es jedoch in keiner Art und Weise darum, sich abzuschotten. Im Mittelpunkt stehe immer das Wohl der Kunden.



Quelle NZZ





Zürich 26. Januar 2012


Erdbeben bei den Züri-Taxis


Geht es nach der Wettbewerbskommission, soll künftig jeder Taxifahrer in der Schweiz in Zürich arbeiten können. Auch die Standplätze sollen jedem zur Verfügung stehen.


Die Stadtzürcher Taxibranche steht vor der grössten Umwälzung der vergangenen Jahre. Die Wettbewerbskommission (Weko) verlangt, jegliche Einschränkung des freien Marktes aufzuheben, wie die NZZ heute schreibt (Artikel online nicht verfügbar). Das bedeutet, dass Taxifahrer ausserhalb der Stadt genauso in Zürich arbeiten dürfen wie die Züri-Taxis.

Der entsprechende Gesetzesentwurf der Weko sieht vor, den Binnenmarkt Schweiz frei von kantonalen und kommunalen Zugangsschranken zu gestalten. Das bedeutet, dass die geltende Regelung hinfällig wird. Sie verbietet Taxis von ausserhalb der Stadt, in Zürich auf Kunden zu warten. Insbesondere soll ihnen der Zugang zu öffentlichen Standplätzen gewährt werden. Entsprechende Konzessionen sollen laut Weko an jeden erteilt werden, der das wünscht. Einzige Bedingung ist eine Betriebsbewilligung (ep)


Quelle Tagesanzeiger




Zürich 26. Januar 2012

«Es darf in Zukunft jeder als Taxifahrer in die Stadt kommen»

Von Jvo Cukas.

Alle Taxifahrer der Schweiz sollen in Zürich arbeiten können. Dies sieht ein Entwurf des Sekretariats der Wettbewerbskommission vor. Bei Taxifahrern stossen die Vorschläge auf Ablehnung.

«Das ist eine Riesenschweinerei», meint Dolores Zanini von der IG Taxi. «Wir können jetzt schon kaum von unserem Lohn leben, mehr Taxifahrer verträgt es nicht mehr.» Grund für Zaninis Ärger ist sind Vorschläge, welche die Wettbewerbskommission zurzeit ausarbeitet. Sie sollen aufzeigen, wie die Taxiverordnungen von Gemeinden mit dem Binnenmarktgesetz in Einklang gebracht werden können. Für Zürich heisst dies: Alle Taxifahrer, egal von woher in der Schweiz, sollen auch hier arbeiten können. Auch die Standplätze sollen grundsätzlich allen offenstehen.

Zanini kann dies nicht verstehen. Schon jetzt gebe es viel zu wenig Standplätze. «Bei 1700 Taxis haben wir in der Stadt gerade mal 270.» Sie verlangt deshalb eine Beschränkung auf 1200 Taxis in der Stadt. Sie befürchtet zudem, dass Landtaxis, die in Zürich keine Konzessionen zahlen, den Ansässigen den Markt streitig machen werden. «Schon jetzt gibt es viele, die hier illegal Kunden herumfahren. Vor allem am Wochenende.» Gleichzeitig sieht sie ein weiteres Problem. «Die meisten kennen sich hier doch gar nicht aus. Die städtischen Taxis müssen genau deshalb eine Prüfung absolvieren.»

Ortskundeprüfung weiterhin verlangt

Doch Zaninis Befürchtungen sind nur zum Teil berechtigt. Robert Soos, Sprecher des Polizeidepartementes, stellt klar: «In der Stadt Zürich wird man auch in Zukunft eine Ortskundeprüfung ablegen müssen, wenn man hier Kunden transportieren möchte.» Das Binnenmarktgesetz sehe klar vor, dass man Einschränkungen für den Marktzugang festlegen könne, wenn ein öffentliches Interesse bestehe. Dies liege im Fall von Ortskenntnissen vor. Auch sieht er kein Problem bei sogenannten Landtaxis. Denen ist zurzeit verboten in der Stadt Kunden zu transportieren, wenn sie nicht explizit von diesen bestellt wurden. Fahrgäste danach innerhalb der Stadt aufzunehmen, ist ihnen untersagt. Laut Soos soll dies auch in Zukunft so bleiben, wenn die Fahrer keine Betriebsbewilligung oder keinen Taxiausweis hätten.

Mehr Taxis in der Stadt wahrscheinlich

Die Befürchtung der IG-Taxi-Präsidentin, dass künftig noch mehr Taxis in Zürich verkehren, kann er aber nicht aus der Welt schaffen. «Wir dürfen und wollen niemandem den Zugang verwehren, wenn er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Wie sich der Taximarkt weiterentwickeln wird, ist aber schwierig vorauszusagen.» Man habe auch ein konstruktives und offenes Gespräch mit dem Leiter Binnenmarkt des Bundes geführt und die Zürcher Situation erklärt. Grosse Umwälzungen sehe man nicht auf das Zürcher Taxigewerbe zukommen. «Es darf in Zukunft jeder als Taxifahrer in die Stadt kommen, aber ein Taxiausweis und eine Betriebsbewilligung sind weiter Voraussetzung.»

Weko-Vorschlag kommt im Mai

Dies bestätigt auch Nicolas Diebold vom Sekretariat der Weko. Grundsätzlich gehe es darum, dass sämtliche Taxifahrer, welche bereits eine Bewilligung einer anderen Gemeinde hätten, auch in Zürich eine bekommen können. «Ohne dass hier nochmals sämtliche Dinge überprüft werden, die schon in seiner Heimatgemeinde kontrolliert wurden.» Die Ortskundigkeit hingegen dürfe weiterhin gefordert und geprüft werden. Wenn ein Taxifahrer aus einem Ort komme, wo es gar keine Bestimmungen gebe, dürfe Zürich selbstverständlich eine umfassende Prüfung vornehmen und verlangen. Laut Diebold hat das Sekretariat anhand der Taxiverordnungen der Stadt Zürich, der Stadt Winterthur, des Kantons Bern und beider Basel einen Vorschlag ausgearbeitet, wie das Binnenmarktgesetz umgesetzt werden kann. Zurzeit warte man auf die Antworten der jeweiligen Gemeinden. Diese flössen schliesslich in den Entwurf ein. «Dieser wird Ende März der Wettbewerbskommission vorgelegt. Eine definitive Empfehlung sollte dann Ende April, Anfang Mai vorliegen.»



Quelle Tagesanzeiger




Zürich 26. Januar 2012


Taxibranche vor grundlegenden Umwälzungen

Die Wettbewerbskommission (Weko) verlangt die Aufhebung jeglicher Art von Marktzutrittsschranken


Der Zürcher Stadtrat kann die heutige Taxiverordnung nicht nur leicht anpassen. Gemäss den Empfehlungen der Weko ist eine vollständige Neufestsetzung unausweichlich.

Michael Baumann


Die Taxis in der Stadt Zürich geniessen nicht den besten Ruf. Regelmässig hört man Klagen über Chauffeure, die unfreundlich, wenig ortskundig und nicht bereit sind, nur für eine Kurzstrecke den Motor anzulassen. Aber auch die Stadtzürcher Taxifahrer sind nicht zufrieden und beklagen sich über ungenügende Verdienstmöglichkeiten, zu viel Konkurrenz durch grosszügige Vergabe von Bewilligungen, geringen unternehmerischen Spielraum und auswärtige Taxis, die ihnen die Kunden wegschnappen.


Festsetzung von Maximaltarif

Diese Situation ist auch dem Stadtrat bekannt, der deshalb die Taxiverordnung 2009 anpassen wollte. Das ist bis heute nicht geschehen, da der Entwurf bis vor Bundesgericht gezogen wurde, wo Mitte 2011 die Richter in Lausanne zwei Bestimmungen der Verordnung als verfassungswidrig bezeichneten: die verbindliche Tarifordnung und die Bestrafung für die Vermittlung von Fahraufträgen an auswärtige Taxifahrer. Als Reaktion auf dieses Urteil hat der Stadtrat den zweiten Punkt ersatzlos gestrichen und beantragt nun, einen verbindlichen Höchsttarif festzulegen, den man als Taxifahrer bei der Preisgestaltung unterschreiten darf. Die völlige Preisfreigabe hält der Stadtrat für keine gute Lösung. Noch einen Schritt weiter gehen will die FDP der Stadt Zürich, die in einer Motion eine vollständig neue Taxiverordnung fordert. Darin schlagen die Freisinnigen vor, eine angemessene, aber nicht überhöhte Zahl an Taxis durch höhere Qualitätsanforderungen, aber ohne Kontingentierung sicherzustellen. Ausserdem soll das Taxigewerbe die Möglichkeit bekommen, sich selber zu regulieren, vor allem in den Bereichen Zulassung und Qualitätssicherung. Heute müsse man von mafiösen Methoden, Willkür bei der Vergabe von Taxilizenzen und kartellistischer Organisation sprechen. Punkto Spielraum für die Preisgestaltung liegt die FDP auf der gleichen Linie wie der Stadtrat. Zusätzlich regt die Partei noch an, die Koordination der gesetzlichen Grundlagen mit anderen Gemeinden oder mit dem Kanton Zürich zu prüfen. Eine kantonale Verordnung würde allen Taxifahrern gleich lange Spiesse geben, sagt Marc Bourgeois, FDP-Gemeinderat und Motionär. Vom Taxigewerbe wird diese Motion unterstützt. Die Taxikommission wehrt sich aber dagegen, den heutigen Taxitarif einfach als neuen Maximaltarif zu bezeichnen.

Binnenmarkt Schweiz

Der Stadtrat will zwar den FDP-Vorstoss entgegennehmen, aber nur als Postulat. Möglicherweise muss der Stadtrat aber in dieser Sache doch grundlegend über die Bücher gehen. Aus einem Entwurf der Wettbewerbskommission (Weko) für eine Taxiverordnung von Ende November 2011, welcher der NZZ vorliegt, geht hervor, dass das Taxigewerbe vor tiefgreifenden Veränderungen steht. Gestützt auf das Binnenmarktgesetz wird in der Taxibranche bald nichts mehr wie bisher sein. Insbesondere Marktzutrittsschranken erteilt die Weko eine klare Absage. Im Binnenmarkt Schweiz soll sich jeder Wirtschaftsteilnehmer möglichst frei von kantonalen und kommunalen Marktzugangsschranken entfalten können. Konkret bedeutet dies, dass ein Taxifahrer, der über eine gültige Betriebsbewilligung in irgendeiner Gemeinde verfügt, in der ganzen Schweiz arbeiten kann. Den Gemeinden und Kantonen, die für die Regulierung des Taxiwesens zuständig sind, wird empfohlen, die Tätigkeit ortsfremder Taxis auf Bestellung und Begehren der Kunden bewilligungsfrei zuzulassen und das Recht auf Marktzugang positiv im jeweiligen Erlass über das Taxigewerbe zu verankern. Sollte man trotzdem an einem Bewilligungsverfahren für ortsfremde Taxifahrer festhalten, etwa in Sachen Ortskenntnisse, sei dies binnenmarktrechtskonform durchzuführen. Zudem seien die Konzessionen für die Benutzung öffentlicher Taxistandplätze an alle Inhaber einer Betriebsbewilligung zu erteilen – egal, ob es sich um ortsansässige oder um ortsfremde Taxibetreiber handelt. Gerade dieser Punkt dürfte den einheimischen Taxifahrern und -firmen keine Freude bereiten. Ferner hält die Weko fest, dass die erwähnten Konzessionen im Falle einer Kontingentierung diskriminierungsfrei an ortsansässige und an auswärtige Inhaber einer Betriebsbewilligung zu vergeben sind. Sodann sei die Nutzung von privaten Taxistandplätzen durch Einheimische wie durch Auswärtige nicht zu beschränken. Zulässig kann es hingegen sein, ortsfremden Taxifahrern gewisse Auflagen betreffend Erscheinungsbild ihrer Autos zu machen, etwa dass diese als Taxis erkennbar sind.


Quelle NZZ






Schlieren ZH 15. Januar 2012


Schlieren ZH: Raub auf Taxischofföse +++ Kapo-Zeugenaufruf


Zwei Unbekannte haben in der Nacht auf Sonntag (15.1.2012) in Schlieren eine Taxischofföse beraubt.
Mit einer Beute von rund 150 Franken flüchteten die Männer; die Frau blieb unverletzt.


Kurz vor 3.30 Uhr liess sich die nicht ortskundige Taxifahrerin von zwei Passanten den Weg zu ihrem Ziel zeigen. Die beiden jungen Männer nahmen im Taxi Platz und lotsten die 47-Jährige via Rüti-, Brand, Rietbach- und Bernstrasse in die Reitmenstraße. Dort befahlen sie ihr anzuhalten und forderten mittels verbalen Drohungen Geld.

Nachdem die Schofföse aus ihrem Fahrzeug geflüchtet war und einer der Täter sie eingeholt hatte, händigte sie diesem ihr Notengeld aus. Derweil durchsuchte der zweite Räuber das Taxi nach weiterem Bargeld. Mit einer Beute von etwas mehr als 150 Franken flüchteten die Männer in unbekannte Richtung. Die umgehend eingeleitete Fahndung mit mehreren Patrulljen der Kantonspolizei Zürich verlief ergebnislos.

Signalement: Die unbekannten Räuber sind beide zwischen 17- und 23-jährig und rund 160 bis 170 Zentimeter gross. Beide trugen dunkle Mützen und Halstücher, einer eine dunkle taillierte Jacke. Sie sprachen hiesigen Dialekt. Zeugenaufruf: Personen, die Angaben zum Überfall und/oder zu den Tätern machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich, Telefon 044 247 22 11, in Verbindung zu setzen.



Quelle Polizeibericht



Zürich 24. Juli 2011



IG Taxi gewinnt vor Gericht




von Marco Lüssi
Die Stadtzürcher IG Taxi hat Nummern von Landtaxis, die in der Stadt arbeiten, im Internet veröffentlicht. Dagegen klagte ein Betroffener – vor Gericht ist er damit aber abgeblitzt.


Zwischen Taxifahrern mit einer Bewilligung der Stadt Zürich und Taxis vom Land herrscht dicke Luft. Ausgetragen wird der Streit zwischen den konkurrierenden Anbietern auch im Internet. Die IG Taxi, in der sich Stadtzürcher Taxichauffeure zusammengeschlossen haben, hat etwa hundert Autonummern von Landtaxis ins Internet gestellt – mit dem Hinweis, dass es sich dabei um Fahrer handle, die illegal in der Stadt tätig seien (20 Minuten berichtete). Das wollte sich ein Betroffener – es handelt sich um einen Taxihalter mit einer Bewilligung der Gemeinde Turbenthal – nicht bieten lassen: Beim Bezirksgericht Winterthur klagte er gegen IG-Taxi-Präsidentin Dolores Zanini (55). Sie habe seine Nummer sowie einen Online-Eintrag, in dem sie ihn als Fahrer eines «illegalen Taxis» bezeichnet, zu entfernen. Zudem verlangt er für die aus seiner Sicht rufschädigenden Äusserungen 8000 Franken Entschädigung.


Das Winterthurer Gericht hat diese Klage nun abgewiesen: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb werde in diesem Fall nicht gebrochen. Die Auflistung der Autokennzeichen sei nicht wettbewerbsrelevant, heisst es im Urteil, das 20 Minuten vorliegt. Und die Äusserung, der Taxifahrer arbeite illegal, sei nicht unnötig verletzend und damit nicht unlauter. Dem Kläger wurden die Gerichtsgebühren von 650 Franken auferlegt. IG-Taxi-Präsidentin Dolores Zanini ist erfreut über das Verdikt des Gerichts: «Das bestärkt uns im schwierigen Kampf gegen die Machenschaften der Landtaxis.»


Quelle 20minuten



Das «Wischen» bleibt verboten

Für Unruhe im Taxigewerbe sorgt derzeit ein Bundesgerichtsurteil vom Juni, das besagt, dass die Stadt Zürich Taxifahrer aus anderen Gemeinden nicht benachteiligen dürfe.

«Seither hat die Zahl von Land­taxis, die in die Stadt kommen, stark zugenommen», klagt IG-Taxi-Präsidentin Dolores Zanini.

Laut dem städtischen Polizeidepartement bedeutet das Bundesgerichtsurteil jedoch nicht, dass Taxis ohne Betriebsbewilligung der Stadt öffentliche Taxistandplätze nutzen dürfen. Auch das «Wischen» also das Umherfahren auf der Suche nach Kunden – bleibe Land­taxis in der Stadt weiter untersagt.












Zürich 14. Juli 2011



Wenn Taxifahrer ihre Gäste nicht mehr holen dürfen

Ab Mitte 2012 dürfen Taxifahrer aus dem Ausland ihre Passagiere nur noch an den Flughafen Kloten bringen, von dort aber nicht abholen. Deutsche und Österreicher sind empört.


Im Juli des nächsten Jahres wird das Freizügigkeitsabkommen auf die Taxifahrer aus Deutschland und Österreich ausgeweitet. Danach dürfen sie zwar ihre Gäste weiterhin über die Grenze an den Flughafen Kloten fahren. Von dort abholen dürfen sie ihre Passagiere aber nur noch auf Bestellung und während 90 Tagen pro Jahr, wie die NZZ heute schreibt. Entschieden hat dies das Bundesamt für Verkehr, welches die neue Regelung auf das Freizügigkeitsabkommen und Staatsverträge mit den beiden Ländern abstützt. Die Einschränkung für die ausländischen Taxifahrer gefordert hatten ansässige Taxifahrer. Etwa 130 sind laut NZZ als Airport-Taxis registriert. Hinzu kommen weitere Schweizer Taxifahrer, die Fahrgäste nach Kloten bringen, aber nur auf Bestellung holen können. Dem gegenüber stehen etwa 500 Taxis aus Deutschland und Österreich - bei 200 Taxihaltern, die in Kloten registriert sind.

«Sehr enttäuscht»

Das ist der IG Airport Taxi zu viel. In einer Petition wies sie auf Staatsverträge aus dem Jahr 1953 und 1958 hin, die noch immer gültig sind. Mit einer Verzögerung von über einem Jahr werden den aufgrund der Verträge die Einschränkungen nun eingeführt. In den beiden Nachbarländern ist man darüber empört. Gegenüber der NZZ sagt Claudius Marx, der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, man sei sehr enttäuscht. Und der Tiroler EU-Abgeordnete Richard Seeber ärgert sich über zeitliche Einschränkung, «die nicht einmal ausreicht, alle Gäste während der Wintersaison in unsere Tourismusgebiete bringen zu können.»



Quelle Tagesanzeiger





Zürich 13. Juli 2011


Teilsieg für deutsche Chauffeure im Taxistreit




Mit einer 50-jährigen Verordnung wollte es die Schweiz ausländischen Taxifahrern verbieten, Gäste am Flughafen mitzunehmen. Doch die deutschen Chauffeure haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt.




Ausländische Taxis dürfen künftig während 90 Tagen pro Jahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort auf Bestellung auch abholen. Nach dieser Frist bleibt das Bringen erlaubt, jedoch nicht das Abholen. Die Beschränkung gilt ab Mitte 2012. Grundlage für die 90 Tage ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie es in einer Mitteilung des Bundes vom Mittwoch heisst. Die Regelung gilt pro entsendende Firma und Fahrer beziehungsweise pro selbstständig erwerbenden Fahrer.

Übergangsfrist bis 1. Juli 2012

Für die Zeit über die 90 Tage hinaus sollen die Staatsverträge mit Deutschland und Österreich von 1953 und 1958 angewendet werden. Deutsche und österreichische Taxifahrer dürfen dann nur noch Passagiere zum Flughafen bringen, aber keine neuen Fahrgäste aufnehmen. Auf die neue Regelung haben sich Bund, Kanton Zürich, Stadt Kloten und der Flughafen an einer Sitzung vom 8. Juli geeinigt. Da die Staatsverträge in den letzten Jahren nicht mehr angewendet wurden, gibt es für die ausländischen Taxifahrern eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2012.

Erfolgreiche Gegenwehr Deutscher Taxifahrer

Der Druck zur Reaktivierung der Staatsverträge kam von Zürcher Taxifahrern, die sich über die ausländische Konkurrenz ärgerten. Die Stadt Kloten kündigte darauf im Juni 2010 an, den Zugang ausländischer Taxi-Anbieter zum Flughafen einzuschränken. Kloten wollte die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten unter Berufung auf die Staatsverträge mit Deutschland und Österreich ändern. Darauf setzten sich deutsche Taxiunternehmen zur Wehr.



Quelle Tagesanzeiger






Zürich 30. Juni 2011


Zahlreiche Taxifahrer leben von Sozialhilfe




Wer in Zürich Sozialhilfe bezieht, soll kein Auto mehr besitzen dürfen. Ausser, er braucht es für den Job. Dazu gehören Taxifahrer – sie leben vermehrt von der Fürsorge.



Zürcher Sozialhilfebezüger sollen künftig kein Auto mehr besitzen dürfen, hat der Kantonsrat letzte Woche entschieden (20 Minuten berichtete). Eine Ausnahme wird gemacht, wenn sie das Fahrzeug für den Job brauchen – etwa zum Taxifahren. Zum Beispiel Ali X.: Er bekommt monatlich rund 5000 Franken vom Sozialamt und verfügt dank seinem Job über ein Auto, das er auch privat nutzen kann. Dass viele Zürcher Taxifahrer unfreundlich seien, könnte auch daran liegen, dass sie nicht auf Verdienst angewiesen seien, weil sie vom Sozialamt bezahlt würden, schreibt die «Weltwoche» in ihrem Bericht über den Fall Ali X. Auch Dolores Zanini, Präsidentin der IG Taxi, stellt fest, dass ihre Berufskollegen vermehrt Sozialhilfe beziehen. Wohl gebe es unter den Taxichauffeuren auch Sozialschmarotzer, dies sei aber die Ausnahme. Manchmal nehme man in einer Woche Taxifahren gerade mal 300 Franken ein. «Da bleibt vielen nichts anderes übrig, als zum Sozialamt zu gehen.»

Wie viele Taxifahrer sich unter den 18 000 Sozialhilfebezügern in Zürich befinden, konnte das Sozialdepartement gestern auf Anfrage nicht sagen. «Es gibt aber rund 200 Fälle von Personen, die Sozialhilfe beziehen, obwohl sie 80 Prozent oder mehr arbeiten – darunter dürften sich auch Taxifahrer befinden», sagt Guido Schwarz, Sprecher der Sozialen Dienste der Stadt. Diese könnten ihr Auto natürlich auch privat brauchen. «Ein teures Fahrzeug dürfen Sozialhilfebezüger aber auch dann nicht kaufen, wenn sie Taxi fahren.»




Quelle 20minuten


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Aus der Weltwoche...


WELTWOCHE 26/11 von Alex Baur über Sozailhilfemißbrauch aus Zürich, der noch nicht einmal richtig illegal ist:

Mürrische Taxifahrer am Hauptbahnhof, die keine Koffer anfassen, kaum Deutsch sprechen und kurze Fahrten verweigern, sind ein bekanntes Ärgernis in der Stadt Zürich. Weniger bekannt ist, dass das Phänomen auf den real existierenden Sozialstaat zurückzuführen ist. Bei den unfreundlichen Chauffeuren handelt es sich in der Regel um Fürsorgebezüger, denen es egal ist, wie viel sie verdienen. Denn das Sozialamt zahlt die Differenz zum Einkommen, das in der Schweiz als Existenzminimum gilt. Wer sich geschickt anstellt, kann darüber hinaus beachtliche Boni einheimsen.

Der Mechanismus mutet auf den ersten Blick komplex an, doch es lohnt sich, ihn genauer zu studieren. Vor allem für Betroffene. Der Fall des Taxifahrers Ali X., den ein Zürcher Sozialarbeiter der Weltwoche zugetragen hat, ist erhellend. Ali X., ein abgewiesener und trotzdem «vorläufig» aufgenommener Asylant, stammt aus Nordafrika. Seine Frau darf nicht arbeiten, aus religiösen Gründen. Für seine dreiköpfige Familie hat Ali X. bei der Fürsorge monatlich Anspruch auf 1716 Franken Grundbedarf plus Wohnungsmiete (1850 Franken), plus Krankenkasse (550 Franken), plus «situationsbedingte Leistungen» (im Schnitt 150 Franken). Weil er arbeitet, kommt eine Integrationszulage hinzu (200 Franken) plus ein sogenannter Freibetrag (850 Franken) auf sein Einkommen.

So kommt Ali X. auf ein Monatsbudget von 5316 Franken – steuerfrei – inklusive einer Art «Vollkaskodeckung» für Unvorhergesehenes (Zahnarzt etc.). Das ist bedeutend mehr, als der ungelernte Araber auf dem Arbeitsmarkt verdienen kann. Weil Ali X. als Selbständigerwerbender gilt, kann er zudem die Kosten für den Unterhalt seines Mercedes (Leasing, Abgaben, Reparaturen, Benzin) bei den Einkünften in Abzug bringen. Eine einfache Buchhaltung reicht in seinem Fall. Wie viele Kilometer der Taxifahrer privat zurücklegt, lässt sich dabei kaum feststellen. Fazit: Ali X. steht ein prestige­trächtiges Auto gratis und franko zur Verfügung – indirekt finanziert von der Fürsorge.Taxifahrer wie Ali X. sind beim Zürcher Sozialdepartement seit Jahren ein ungelöstes Problem. Es handelt sich dabei nur um eine von vielen Varianten, mit denen findige Fürsorgebezüger das System ausreizen, im Prinzip legal. Theoretisch ist ein Auto zwar im Sozialhilfe-Budget nicht vorgesehen. Doch wie die ehemalige Controllerin Margrit Zopfi bereits vor vier Jahren nachgewiesen hat, besitzen beispielsweise in der Stadt Zürich mindestens fünfzehn Prozent der Fürsorgebezüger ein Auto…







Zürich 10. Juni 2011


Medienmitteilungen des Polizeidepartement Zürich



10. Juni 2011, 10.34 Uhr

Taxitarif gilt neu als Höchsttarif



Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil festgehalten, dass eine verbindliche Tarifordnung für das Taxigewerbe mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar sei. Die Taxitarife der Stadt Zürich gelten deshalb als Höchsttarife und dürfen von den Taxifahrenden unterschritten werden.

Der Gemeinderat von Zürich erliess im Sommer 2009 eine Taxiverordnung, mit der die momentan noch geltenden Taxivorschriften ersetzt werden sollen. Art. 16 Abs. 1 der neuen Verordnung hätte es dem Stadtrat wie bis anhin möglich gemacht, nach Anhörung der Taxikommission eine verbindliche Tarifordnung zu erlassen. In seinem Urteil 2C_940/2010 hat das Bundesgericht nun aber festgehalten, dass eine verbindliche Tarifordnung gegen die von der Bundesverfassung geschützte Wirtschaftsfreiheit verstosse.

Gleichzeitig weist das Bundesgericht darauf hin, dass die Festlegung von Höchsttarifen zum Schutz der Kunden vor Übervorteilung angesichts der besonderen Verhältnisse im Taxigewerbe gerechtfertigt sein könne. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung bedeutet für die Stadt Zürich, dass die zurzeit bestehenden Taxitarife weiterhin gültig sind, aber nur noch im Sinne eines Höchsttarifs gelten. Taxifahrende können die Tarife demnach unter-, aber nicht überschreiten.

Weiterhin dürfen Taxifahrten nur mit eingeschalteter Taxuhr durchgeführt werden. Von Bundesrechts wegen sind die Taxibetriebe zudem verpflichtet, ihre Preise anzuschreiben. Sofern Taxifahrende der Kundschaft einen Pauschalpreis für eine Fahrt anbieten, haben sie die Taxuhr ebenfalls in Betrieb zu setzen. Dies ermöglicht es der Kundschaft zu überprüfen, ob die vereinbarte Pauschale die Höchsttarife nicht doch überschreitet.

Für unzulässig hat das Bundesgericht schliesslich die Regelung von Art. 24 Abs. 2 der neuen Taxiverordnung erklärt, wonach mit Polizeibusse bestraft wird, wer Fahraufträge vom Gebiet der Stadt Zürich aus an Chauffeurinnen und Chauffeure ohne Betriebsbewilligung oder Taxiausweis der Stadtpolizei vermittelt. Für auswärtige Taxifahrende bedeutet dieser Entscheid indessen nicht, dass sie ohne Betriebsbewilligung die öffentlichen Taxistandplätze benutzen dürfen. Das langsame und wiederholte Umherfahren zwecks Kundenwerbung – sogenanntes «Wischen» – bleibt ebenfalls untersagt.

Die Taxivorschriften aus dem Jahr 2000 gelten weiterhin, bis die Taxiverordnung in Kraft gesetzt werden kann. Der Stadtrat wird dem Parlament so bald als möglich Änderungsvorschläge zur neuen Taxiverordnung unterbreiten, die dem Bundesgerichtsurteil zur Tarifordnung Rechnung tragen.

Die rund 1500 Taxifahrenden in der Stadt Zürich werden ein Schreiben der Stadtpolizei Zürich erhalten, in dem sie über die Rechtslage sowie die neuen Tarifmöglichkeiten und deren technische Umsetzung orientiert werden.



Quelle Stadt Zürich Polizeidepartement






St. Gallen 7. Juni 2011


Zu viele Taxis in der Stadt



Zu wenig Stellplätze, zu viele Fahrzeuge: Der Taxi-Markt leidet an einem Überangebot. Nun schiebt die Stadt dem explosiven Wachstum einen Riegel vor und beschränkt die Zahl der Taxi-Konzessionen. Das kommt in der Branche gut an.



2008 waren es 152. Im Dezember 175. Und Anfang März bereits 180. Seit das Taxigewerbe 1994 liberalisiert wurde, ist die Zahl der Taxis in der Stadt förmlich explodiert (Kasten). Damit die städtische Taxiflotte nicht noch weiter anwächst, hat der Stadtrat vergangene Woche eine Plafonierung der Taxi-Konzessionen beschlossen. «Der Nachtrag zum Taxireglement beschränkt die Zahl der Konzessionen per sofort auf 145», sagt Heinz Indermauer, Stabschef für Soziales und Sicherheit. Eine Zustimmung des Parlaments brauche es nicht, da das Reglement dem Stadtrat die Kompetenz zur Beschränkung gebe.

Rotierende Taxis stören Verkehr


Bloss: Die Zahl der erteilten Konzessionen kann der Stadtrat mit der Massnahme nicht senken. Die 180 erteilten Konzessionen bleiben laut Indermaur uneingeschränkt gültig. Das sind zurzeit immerhin 35 zu viel. «Kurzfristig können wir daran nichts ändern. Wir wollen das Wachstum langfristig unterbinden», sagt Indermaur. So lange die Zahl der Konzessionen über 145 liege, würden deshalb keine neuen Bewilligungen erteilt. Indermaur begründet den Entscheid des Stadtrats mit «verkehrlichen Behinderungen». «Da es zu wenig Stellplätze gibt, kursieren die Fahrer in deren nahen Umgebung.» Gerade beim Bahnhof mit den engen Platzverhältnissen und dem dichten öV-Verkehr führe dies zu Störungen des Verkehrsablaufs.

«Rückgang wird lange dauern»


Neueinsteiger wird es im Taxigewerbe in der nächsten Zeit demnach nicht geben. Ebenso wenig einen Ausbau der Taxiflotte bei bestehenden Unternehmen. Trotzdem kommt die Beschränkung bei den Taxiunternehmern gut an. «Eine Aufstockung lohnt sich schon seit Jahren nicht mehr», sagt Hanspeter Feiss, Geschäftsführer der Sprenger AG, eines der grössten städtischen Taxiunternehmen. Es gebe deutlich zu viele Taxis in St. Gallen. «Die Beschränkung war wegen der geringen Anzahl Stellplätze schon seit langem fällig», sagt Feiss. Dass nun die Zahl der Taxis abnimmt, glaubt er nicht. «Ich zweifle daran, dass ein Unternehmer seine Konzession freiwillig zurückgibt». Ein Rückgang auf die gewünschten 145 Taxis könne deshalb lange dauern.

Tiefe Löhne, schlechter Service


Dieser Meinung ist auch Richard Tschannen. Der Geschäftsführer der UG24-Tankstelle am Unteren Graben war bis 2002 in der Taxibranche tätig. «Die Massnahme wäre schon damals nötig gewesen», sagt Tschannen. Das Überangebot an Taxis drücke auf den Lohn, der meistens vom Umsatz des einzelnen Fahrers abhänge. Das wirke sich negativ auf den Service aus. «Zu den Randzeiten arbeiten viele Taxifahrer gar nicht», sagt Tschannen. Viele kleine Unternehmen mit einem oder zwei Fahrzeugen hätten lediglich für die lukrativen Zeiten eine Konzession beantragt. «Es war klar, dass es zu dem Überangebot kommen wird», sagt Tschannen.



Quelle Tagblatt Ostschweiz






Zürich 3. Juni 2011


Taxiverordnung blitzt vor Bundesgericht ab


Zürich darf Stadtzürcher Taxifahrer nicht gegenüber Kollegen aus anderen Gemeinden bevorzugen und sie darf Taxipreise nicht festlegen. Das hat das Bundesgericht entschieden.



Bei dem Konflikt geht es um zwei Artikel in der Taxiverordnung der Stadt Zürich, die das Parlament Anfang Juli 2009 verabschiedet hat. Gemäss Artikel 16 erlässt die Stadt «eine verbindliche Tarif-Ordnung», Artikel 24 verbietet es, vom Gebiet der Stadt Zürich aus Fahraufträge an Fahrerinnen und Fahrer ohne städtische Zulassung zu vermitteln.

Ein Taxiunternehmen hatte den Parlamentsentscheid beim Bezirksrat angefochten. Dieser hob die beiden Bestimmungen auf. Dagegen wiederum erhob die Stadt Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Sie kassierte eine Abfuhr und wandte sich ans Bundesgericht.

Dieses bestätigte nun den vorinstanzlichen Entscheid. Der Erlass einer Tarif-Ordnung durch die Stadt bezwecke und bewirke den Schutz der Taxiunternehmen vor Preiskonkurrenz, heisst es in den Erwägungen des höchsten Gerichts.

Markt soll Balance bringen

Als Begründung verweise die Stadt als Beschwerdeführerin «ausdrücklich auf die sehr hohe Taxidichte und den damit einhergehenden Konkurrenzdruck». Nun sei es aber «gerade nicht Sache des Gemeinwesens», ein zu dichtes Angebot mit Mindestpreisen zu erhalten.

Im Gegenteil: Es sei «Sache des Marktes», via Preismechanismus Angebot und Nachfrage in eine Balance zu bringen. Die umstrittene Tarif-Ordnung sei «direkt gegen den Wettbewerb gerichtet».

Ortskundig – hier oder dort



Zum Verbot von Fahrauftrags-Vermittlungen für auswärtige Fahrerinnen und Fahrer anerkennt das Bundesgericht zwar, dass der Gesetzgeber damit die Taxi-Fahrgäste vor ortsunkundigen Fahrern und damit teuren Umwegfahrten schützen wolle. Gemäss Wortlaut des Artikels gelte aber das Verbot sowohl für Fahrten in die Stadt wie für solche aus ihr hinaus.

Und damit sticht das Argument der Ortskenntnis nach Meinung der obersten Richter nicht mehr: Fahre nämlich ein Stadtzürcher Taxifahrer einen Kunden in eine andere Gemeinde, so wisse er zwar, wie er aus der Stadt hinauskomme, kenne sich aber dafür am anderen Ort nicht aus.

Dabei wäre der Fahrgast vielleicht vor allem daran interessiert, am Zielort kundig gefahren zu werden. Es gebe also «keinen vernünftigen Grund», einem Fahrgast auf Wunsch nicht ein Taxi aus dem Ort herbeizurufen, in den er gefahren werden wolle.

Das Bundesgericht wies deshalb die Beschwerde als unbegründet ab. Die Stadt als Beschwerdeführerin muss der Taxifirma eine Parteientschädigung von 2000 Franken zahlen.

Umweltgebühr kann kommen

Recht gab das Bundesgericht der Stadt dagegen in Bezug auf eine umstrittene Gebührenregelung für Taxis. Es wies eine Beschwerde von mehreren Taxifirmen und Vertretern des Taxigewerbes ab.

Laut Verordnung soll Inhabern von Betriebsbewilligungen ein Teil der Jahresgebühr rückvergütet werden, wenn sie nachweisen können, dass sie das ganze Jahr nur mit schadstoffarmen und energieeffizienten Fahrzeugen gefahren sind.

Es sei zwar ungewiss, ob die Massnahme wirklich einen spürbaren umweltpolitischen Lenkungseffekt habe, schreiben die Bundesrichter. Der Gebührenunterschied von wenigen Hundert Franken sei aber gering. Die daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung «dürfte kaum spürbar sein». Sie wiesen die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführer müssen die 2500 Franken Gerichtsgebühren tragen.



Quelle Tagesanzeiger






St. Gallen 16.05.2011


St. Galler Staastanwalt überzeugt: Taxifahrer missbrauchten Frauen.



Yusuf T. behauptet - Sie machte mich an. Sie wollte Sex.-


Schwere Vorwürfe an zwei Mitarbeiter eines St. Galler Taxiunternehmens: Die zwei Fahrer sollen sich an betrunkenen weiblichen Fahrgästen vergangen haben.

Thomas Hansjakob (55), erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, spricht von «schweren Sexualdelikten». Also von sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Zwei Fälle sind bereits aktenkundig. Doch die Justiz glaubt, dass es noch weitere Opfer geben könnte. Und möchte diese mit einem öffentlichen Aufruf dazu bringen, sich zu melden.

Einer der beschuldigten Chauffeure ist der türkische Staatsangehörige Yusuf T.* (41). «Ich wurde angezeigt, das stimmt. Eine 23-jährige Schweizerin wirft mir vor, ich hätte sie Ende Januar entführt und vergewaltigt», sagt er zu BLICK. «Ich sass in Untersuchungshaft. Die Polizei verhaftete zuerst meinen jüngeren Bruder – aber wir sind beide unschuldig.»

Yusuf T. schildert seine Ver sion der Ereignisse der angeblichen Tatnacht: «Sie stieg zu mir ins Taxi und machte mich an. Sie wollte Sex», behauptet T. «Da konnte ich doch nicht Nein
sagen! Ich bin ja nicht schwul. Das kann doch passieren», sagt der verheiratete Familienvater.

Passiert sei es in der Tempo-30-Zone in der Nähe der Klinik Stephanshorn, behauptet Yusuf T. «Ich fuhr nie schneller als 30. Das beweisen die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Hätte ich die Frau entführt, wäre ich sicher schneller gefahren. Dann hatten wir Sex im Taxi. Etwa zwei Stunden lang. Vergewaltigt habe ich sie nicht – die Anwohner hätten sich beklagt!»

Taxifahrer Yusuf T. hat für alles eine Antwort parat. Dass sein mutmassliches Vergewaltigungsopfer einen Kratzer am Po hatte, erklärt er mit einem Toilettenunfall: «Zwischendurch musste sie raus zum Pinkeln. Sie ging barfuss in die Büsche. Dort fiel sie hin. Sie hatte ja auch 1,8 Promille intus, sagte mir die Polizei.»

Nach dem Sex habe er die Frau noch heimgefahren. «Dass etwas nicht stimmt, merkte ich, als sie nicht direkt zur Haustüre ging. Sondern das Kennzeichen meines Taxis aufschrieb», sagt Yusuf T. «Dann fuhr ich meine Nachtschicht noch zu Ende.»

Staatsanwalt Hansjakob wollte gestern keine weiteren Auskünfte zu den Vorwürfen an Yusuf T. und seinen Bruder Oguzhan nehmen. Aus «ermittlungstaktischen Gründen».

Die St. Galler Taxifahrer sind erschüttert. «Man muss solchen Verbrechen entgegentreten», sagt Madlen Sonderegger (48) vom Taxi for Ladies. «So einer gehört fristlos entlassen – und dazu noch mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt.»

Auch Roy Bischof (42), seit 16 Jahren Taxifahrer, ist entsetzt. «Eine Riesensauerei. Solche Verbrecher schaden dem Image unseres Berufs extrem.»




Quelle Blick







Wetzikon ZH 23. April 2011


Taxifahrt mit den Tätern



Mann (23) nach Schlägerei schwer verletzt



WETZIKON ZH - Es ging um die Bezahlung des Taxis. Zwei Männer schlagen einen 23-Jährigen zusammen, sodass er mit einem Blasenriss ins Krankenhaus muss. Wo sind die Täter und der Taxifahrer?


Nach einem Lokalbesuch steigt ein 23-jähriger Mann am frühen Morgen des Karfreitags gegen 4.30 Uhr an der Wässeristrasse in Hinwil in ein Taxi. Sein Ziel: Wetzikon. Noch bevor es losfährt, setzen sich zwei Unbekannte zu ihm ins Taxi.

Als der 23-jährige an der Poststrasse in Wetzikon aussteigt, um beim Postomaten Geld für das Taxi abzuheben, folgen ihm die beiden Zugestiegenen. Es kommt zu einem Streit über die Bezahlung des Taxis.

Einer der beiden Unbekannten schlägt mehrmals auf das Opfer ein. Dann lassen sie den Mann zurück und fahren mit dem Taxi davon. Der 23-Jährige geht nach Hause. Doch schon kurze Zeit später muss er ins Spital, wo die Ärzte einen Blasenriss feststellen. Er muss operiert werden.

Von den Tätern fehlt jede Spur. «Auch der Taxifahrer wird dringend gesucht», sagt Werner Benz, Sprecher der Kapo Zürich gegenüber Blick.ch. Ob er gesehen hat, was sich vor der Post abspielte, sei allerdings unklar. (gtq)



Details zu den Tätern:



1. zirka 19 bis 23 Jahre alt, etwa 180 bis 185 cm gross, hat blonde oder hellbraune mittellange Haare, trug ein weisses Hemd und blaue Jeans, sprach Schweizerdeutsch. 2. zirka 18 bis 20 Jahre alt, etwa 170 bis 175 cm gross, hat kurzgeschnittene dunkelbraune Haare, trug ein blau-weisses T-Shirt, blaue Jeans sowie eine rot-weiss-schwarz-karierte Schirmmütze, sprach Schweizerdeutsch mit leichtem Akzent.

Wer Hinweise über die beiden Unbekannten machen kann, wird gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich unter Telefon 044 247 22 11 in Verbindung zu setzen.




Quelle Blick






Winterthur 15. April 2011


Neue Taxiverordnung in Vernehmlassung



Der Stadtrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für eine neue Taxiverordnung eröffnet. Die Neuregelung soll die über 20-jährige, veraltete Taxiverordnung ablösen, die zahlreiche Mängel aufweist. Die Neuregelung hält an einer beschränkten Bewilligungsanzahl fest, sorgt aber durch die Aufhebung der Unterscheidung zwischen A- und B-Bewilligungen für Chancengleichheit unter den Marktteilnehmenden.



Heute ist das Taxiwesen der Stadt Winterthur in der städtischen Taxiverordnung vom 11. Januar 1989 geregelt. Diese Verordnung ist in verschiedener Hinsicht nicht mehr zeitgemäss und verstösst teilweise gegen übergeordnetes Recht. Darum wurden die aktuellen Rechtsgrundlagen umfassend geprüft und ein Entwurf für eine neue Taxiverordnung ausgearbeitet.

Der Verordnungsentwurf hat in erster Linie zum Ziel, das gesamte Bewilligungswesen verfassungskonform auszugestalten und weiterhin ein nachfrageorientiertes Taxiangebot von hoher Qualität sicherzustellen. Die Neuregelung hält an einer beschränkten Bewilligungsanzahl fest, löst sich aber von der diskriminierenden Unterscheidung zwischen Inhaberinnen und Inhabern von A- und B-Bewilligungen, die letztere von der Benutzung der öffentlichen Standplätze am Bahnhof ausschliesst. Ferner sorgt der Entwurf für Chancengleichheit unter den Marktteilnehmenden, schafft mehr Transparenz, bringt Anreize für den Betrieb umweltfreundlicher Taxi-Fahrzeuge und führt zu administrativen Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren. Schliesslich ist in der Vorlage nicht nur Neues enthalten; zahlreiche Regelungen, die sich bewährt haben, sind unverändert aus der bisherigen Verordnung übernommen worden.

Der Stadtrat schickt den Entwurf der neuen Verordnung nun in eine breite Vernehmlassung. Zur Stellungnahme eingeladen werden die Inhaber/innen von Taxi-Bewilligungen der Kategorien A und B, die unselbstständig tätigen Taxichauffeure und -chauffeurinnen, die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, Winterthur Tourismus, die in der Stadt Winterthur etablierten Parteien und verschiedene städtische Verwaltungsbereiche. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Mai 2011.


Quelle Stadt Winterthur





Zürich 16. April 2011


Familiendrama-Prozess: Die Opfer solidarisieren sich mit dem Haustyrannen



Mutter und Töchter protestierten gegen den Schuldspruch und mussten weggewiesen werden. Das gesamte Drama dauert bereits Jahre an.



Ein Beispiel für das sogenannte Stockholmsyndrom, bei dem die Opfer mit dem Täter sympathisieren und sich solidarisieren, hat sich gestern Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich gezeigt: Die Lebenspartnerin und die beiden Töchter des Beschuldigten protestieren lauthals gegen das Urteil und mussten von einem halben Dutzend Polizisten aus dem Saal geschleppt werden. Dies, obwohl der aus Kosovo stammende Schweizer seine Familie drangsaliert, bedroht, geschlagen und krankhaft kontrolliert hatte.

Das Familiendrama dauert schon seit Jahren an. Bereits im März 2005 musste die Frau wegen Drohungen und Schlägen die gemeinsame Wohnung fluchtartig verlassen und im Frauenhaus Unterschlupf suchen. Danach verpflichtete sich der Mann zwar schriftlich, keinerlei psychische und physische Gewalt mehr auszuüben. Doch schon wenige Wochen später begann das Martyrium von neuem. Erst am 9. September 2008 alarmierte eine der Töchter die Kantonspolizei, weil sie befürchtete, dass der Vater die Mutter wieder verprügeln werde – wie schon so häufig in der Vergangenheit. Die Anzeige brachte die Wende.

Eingang mit Video überwacht


Die Anklageschrift, gestützt auf die Einvernahmen der Mutter und der drei Kinder, zeichnet das Bild eines Haustyrannen und beschreibt eine Vielzahl von häuslichen Gewalttaten. Der in Zürich wohnhafte Taxifahrer schottete die Familie systematisch von der Aussenwelt ab. Die Lebenspartnerin durfte die Wohnung nie ohne den Beschuldigten verlassen. Sie durfte nicht einmal in die Waschküche, dies war die Aufgabe der schulpflichtigen Kinder.

Der Mann verriegelte nicht nur die Fensterläden und verdunkelte die Wohnung, sondern installierte im Eingangsbereich auch eine Videokamera. Die Polizei registrierte darauf 1700 Stunden Aufnahmen. Aufgrund der Videoaufnahmen konnte die Polizei auch feststellen, dass die Frau einmal während 12 Tagen und einmal während 13 Tagen die Wohnung nie verliess, als der Mann in seinem Heimatland Kosovo in den Ferien weilte. Neben dieser massiven Form von Freiheitsberaubung schlug der Mann seine Freundin regelmässig, bis sie blutete und Prellungen erlitt. Dabei benützte er wiederholt ein Plastikrohr. Die Kinder waren dabei teilweise anwesend. Etwa einmal pro Woche, so die Anklageschrift, ging er mit der Frau hinaus und verprügelte sie draussen ganz ohne Zeugen. Manchmal klebte er der Frau den Mund mit Klebeband zu, damit sie nicht schreien konnte, und fesselte ihre Hände. Er bedrohte sie immer wieder mit dem Tod oder forderte sie auf, sich umzubringen. Laut dem psychiatrischen Gutachten erlitt die Frau durch diese langjährige Tortur eine posttraumatische Belastungsstörung mit Depressionen. Den drei Kindern, zwei Töchtern und einem Sohn im Teenageralter, verbot der Vater, draussen zu spielen. Er schlug und erniedrigte sie aus nichtigstem Anlass fast täglich.

Staatsanwalt Matthias Stammbach verlangte für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, schwerer vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und weiterer Delikte. Stammbach sprach von einem «Terrorregime». Beim Mann handle es sich nicht um einen krankhaften Sadisten, sondern es sei ihm vor allem darum gegangen, die vollständige Kontrolle über die Familie zu sichern. Der Verteidiger forderte einen Freispruch von den Hauptvorwürfen. Er plädierte wegen einfacher Körperverletzung und Nebendelikten auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren.

Tochter schrie «Scheisse»


Das Gericht folgte mehrheitlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte den Mann wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung und Nötigung zu einer Strafe von elf Jahren, abzüglich der über zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft. Der Mann sitzt seit dem telefonischen Hilferuf vom 9. September 2008 im Gefängnis. Diese lange Haftdauer hat in der Familie zu einer – für Aussenstehende unerklärlichen – Solidarisierung mit dem Beschuldigten geführt und führte zum Eklat im Gerichtssaal. Eine Tochter schrie beim Verkünden des Strafmasses lauthals «Scheisse, so geht es nicht» und wollte weinend bei ihrem Vater bleiben. Die Lebenspartnerin rief laut: «Ich bringe mich um», und die Schwester des Angeklagte kritisierte, der Staatsanwalt habe die Familie schikaniert.

Nachdem die Familie von den Polizisten aus dem Saal geschleppt worden war, begründete der Vorsitzende Reto Nuotclà das Strafmass. Das Verschulden des Mannes wiege schwer. Die Anklage habe sich vor allem auf die detaillierten Aussagen der Lebenspartnerin abgestützt. Diese Vorwürfe würden durch weitere Beweismittel wie Arztberichte, Aussagen der Kinder, von Nachbarn und Lehrern bestätigt. Der Beschuldigte habe sich widersprüchlich geäussert, zuerst alles abgestritten, dann wieder Zugeständnisse gemacht und zuletzt die Aussagen wieder verneint. «Der Beschuldigte hat über Jahre hinweg die Freiheitsrechte der Frau beschnitten und ihr Willen gebrochen», sagte Nuotclà. Reue habe der Mann nicht gezeigt. Als Motiv nannte der Richter Egoismus. Der 46-Jährige habe seine Vormachtstellung und seinen Einfluss in der Familie festigen wollen. Der Mann bleibt weiterhin in Haft. Begründet wurde dieser Entscheid mit Wiederholungs- und Fluchtgefahr. Das Gericht sprach den drei minderjährigen Kindern eine Genugtuungssumme von je 15'000 Franken zu. Die Freundin hat ihr Genugtuungsbegehren zurückziehen lassen und verzichtet auf den Betrag. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich über den Schuldspruch erfreut: «Ein Urteil mit Signal- und Symbolwirkung bezüglich häuslicher Gewalt», sagt der Leitende Staatsanwalt Ulrich Weder auf Anfrage.

Einbürgerung ungültig


Der Beschuldigte ist Schweizer kosovarischer Abstammung. Er lebte mit der Freundin und den drei gemeinsamen Kindern zusammen. Er ist aber nicht mit der Lebenspartnerin verheiratet, sondern mit einer bedeutend älteren Schweizerin. Der Mann wurde aufgrund dieser – vermutlichen – Scheinheirat im Jahr 2005 im Kanton Schwyz eingebürgert. Im Laufe der Untersuchung hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb ein Verfahren eingeleitet, dass dem Mann die Schweizer Staatsbürgerschaft abzuerkennen sei. Mit Erfolg: Laut einem Sprecher des Bundesamts für Migration ist die Einbürgerung am 8. Juli 2010 für nichtig erklärt worden.

Dagegen hat der Mann eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, der Fall ist noch hängig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Sollte die Aberkennung der Schweizer Staatsbürgerschaft rechtskräftig werden, muss der Familienvater nach Verbüssung seiner Strafe mit der Ausschaffung rechnen.



Quelle Tagesanzeiger






11. April 2011


Nationalrat sagt Nein zur Kindersitzpflicht in Taxis




Der Nationalrat will die Kindersitzpflicht für Taxis lockern. Bundesrätin Doris Leuthard zeigt sich wenig begeistert über diesen Entscheid.




Der Nationalrat will die Kindersitzpflicht für Taxis lockern. Mit 148 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen hiess er heute eine Motion seiner Verkehrskommission gut. Demnach soll es Taxifahrern vorab in Stadtgebieten erlaubt sein, Kinder ohne Kindersitz zu transportieren.

Wo genau die Regeln für die Taxis gelockert werden, sollen die Kantone entscheiden. Die grosse Kammer folgte den Argumenten der Verkehrskommission. Die Kindersitzpflicht sei realitätsfremd und verlange von den Taxifahrern einen zu grossen Aufwand, sagte Kommissionssprecherin Jacqueline Fehr (SP/ZH).

Noch nie einen Unfall mit Taxis



«In der Schweiz hat es noch nie einen Unfall gegeben mit einem ungesicherten Kind im Taxi», hielt sie fest. So sei es etwa viel gefährlicher, unangeschnallt in einem Linienbus zu fahren. Und dort gelte schliesslich auch keine Kindersitzpflicht.

Verkehrsministerin Doris Leuthard hatte vergeblich vor einem Ja zur Motion gewarnt. Denn bei einer Annahme «fallen wir bei der Sicherheit wieder ins Niveau vor 2002 zurück», sagte sie.


Nach Ansicht des Bundesrates sei der Aufwand, einen Kindersitz im Auto mitzuführen, den Taxifahrern durchaus zumutbar. Um ihr Argument zu unterstreichen, holte Leuthard einen zusammensetzbaren Kindersitz hervor – ein violettes Säcklein in der Grösse eines kleineren Schlafsackes – und erklärte: «Ein solches Päcklein hat sogar vorne im Fächlein Platz.»

Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Stimmt auch dieser zu, wird der Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen auf Verordnungsebene für Taxis eine Ausnahmeregelung zu formulieren.


Quelle Tagesanzeiger





Zürich 8. April 2011


Taxifahrer soll seine Familie gequält haben



Ein Taxichauffeur aus Zürich soll für 14 Jahre ins Gefängnis.
Der Vater hat laut Anklage jahrelang seine Lebenspartnerin in der Wohnung eingesperrt, krankhaft überwacht und geschlagen.



Der zuständige Staatsanwalt sprach von einer mehrjährigen Leidensgeschichte, die erst durch den verzweifelten Anruf einer Tochter bei der Polizei beendet wurde. Die Polizisten nahmen am 9. September 2008 den heute 46-jährigen Vater fest.

Seit Freitag steht der Schweizer Staatsangehörige kosovarischer Abstammung wegen qualifizierter Freiheitsberaubung, schwerer Körperverletzung, Verletzung der Fürsorgepflicht und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich.

Laut Anklage ein kontrollsüchtiger Quälvater


Nach der Lektüre der Anklageschrift konnte der drakonische Strafantrag des Staatsanwaltes von 14 Jahren Freiheitsentzug nicht mehr verwundern. So soll der Beschuldigte seiner Lebenspartnerin bereits im Sommer 2005 verboten haben, die gemeinsame Stadtzürcher Wohnung zu verlassen oder die Polizei zu benachrichtigen. Kurz zuvor war die Geschädigte ins Frauenhaus geflüchtet. Sie erreichte damals, dass ihr Freund sich schriftlich verpflichten musste, zukünftig keine physische oder psychische Gewalt gegen sie anzuwenden.

Schon nach wenigen Wochen hielt sich der Mann nicht mehr an der Vereinbarung. Im Gegenteil: Er schlug das Opfer regelmässig mit einem Plastikrohr und liess es nicht mehr nach draussen. Die Frau musste bis zum September 2008 - grösstenteils hinter verschlossenen Fensterläden – in der Wohnung verharren. Wobei der kontrollsüchtige Vater zwecks Überwachung auch eine Videokamera installierte und Filme für 1 700 Stunden herstellte.


Auch die Kinder als Opfer aufgeführt


Laut Anklage schlug der Beschuldigte auch mit einem Metallknauf auf die Mutter ein. Oder verschloss ihren Mund mit einem Klebeband. Die zwei Töchter und der Sohn wurden oft Zeugen der Übergriffe oder kamen selber unter die Räder. Auch sie wurden häufig geschlagen und durften nicht mit anderen Kindern spielen.

Vor Gericht hinterliess der Vater einen wirren Eindruck. Teilweise stellte er die Vorwürfe in Abrede, gab dann wiederum einzelne Vorfälle unumwunden zu. Von einer Freiheitsberaubung wollte er aber nichts wissen.

Verteidigung plädiert auf drei Jahre


Die Verteidigung verlangte Freisprüche von den Hauptvorwürfen. Wegen einfacher Körperverletzung und Nebendelikten sei höchstens eine Freiheitsstrafe von drei Jahren angemessen. Der Anwalt verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft ein unzulässiges Schwarz-Weissbild gemalt habe. Was nicht angehe.

Dem Verteidiger kam entgegen, dass sowohl die Mutter als auch die Kinder trotz ihren früher belastenden Aussagen heute wieder hinter dem Vater stehen und ihr Desinteresse an einer Verurteilung abgegeben haben. Das Gericht wird sein Urteil voraussichtlich am Freitag in einer Woche eröffnen.




Quelle 20minuten





Zürich 1. April 2011


«Einige Taxifahrer sehen ihr Auto als eigenes Wohnzimmer»




Tiziano Pelli, Direktor von Schweiz Tourismus Italien, fordert einheitliche Wagen und schärfere Kontrollen bei den Zürcher Taxifahrern. Deren Interessengemeinschaft wehrt sich.


Regelmässig reist Tiziano Pelli nach Zürich, um Verwandte zu besuchen. Jedesmal nimmt der Direktor von Schweiz Tourismus Italien in der Stadt ein Taxi, das ihn zur Klusstrasse bringen soll. Pelli kennt Zürich gut. Er ist hier aufgewachsen. «Oft muss ich mich aufregen, weil die Taxifahrer nicht den richtigen Weg nehmen», ärgert er sich.

Hin und wieder stellt er die Fahrer auf die Probe, indem er den Ortsunkundigen spielt und Englisch spricht: «Dann wird noch eher ein Umweg gefahren.» Der krasseste Fall, den er erlebte: Ein Fahrer fuhr vom Hauptbahnhof über die Talackerstrasse und das Bellevue, bevor er Richtung Klusplatz steuerte.

Zudem stören ihn die teils schmuddeligen Wagen. «Einige Taxifahrer sehen ihr Auto als eigenes Wohnzimmer.» Der Kunde könne nicht darauf vertrauen, dass er in ein sauberes, rauchfreies Auto steige. Die Qualitätsstandards müssten laut Pelli unbedingt angehoben werden. Seine Vorschläge: einheitliche Vorgaben der Stadt, wie es in einem Taxi auszusehen habe. Zudem Kontrollfahrten durch ein Gremium – inkognito.


IG Taxi wehrt sich

Von einheitlichen Taxis hält Dolores Zanini, Präsidentin von IG Taxi, gar nichts: «Natürlich muss das Auto sauber sein», meint sie. Aber sie selbst habe ein Raucherfahrzeug, und viele Kunden seien darüber erfreut. Zudem sei es für Taxifahrer kaum möglich, sich einheitliche Wagen zu leisten: «Wir sind schon jetzt finanziell unter Druck, das wäre einfach zu viel.» Viel wichtiger findet sie, dass die «rund 200 illegal in der Stadt fahrenden Landtaxis» schärfer kontrolliert werden. «Die haben höhere Tarife und kennen sich nicht aus.» Schon drei Anfragen für ein Gespräch habe sie deswegen an Polizeivorsteher Daniel Leupi geschickt. «Er will aber nicht mit uns reden.»

Erster Kontakt der Touristen

Nicht alle Forderungen von Tourismus-Direktor Pelli sind jedoch neu. Schon vor einem Jahr hatte der Präsident von Zürich Tourismus, Elmar Ledergerber, ähnliche Vorschläge gemacht: Weniger Taxis, härtere Prüfung der Ortskenntnisse von Fahrern und einheitliche blau-weisse Lackierung für die Autos. Letzteres vor allem stiess auf taube Ohren. Der Gemeinderat hatte eine entsprechende Einzelinitiative vor sechs Jahren abgelehnt.

Für Tiziano Pelli ist jedoch klar: «Es wäre vorbildlich, wenn Zürich eine Vereinheitlichung der Taxis und ein höheres Qualitätsniveau verlangt.» Denn «der Taxifahrer ist ein wichtiges Aushängeschild», da er oft der erste persönliche Kontakt eines Touristen sei.



Quelle Tagesanzeiger






Zürich 31. März 2011


WILLKOMMEN IN DER TAXIWELT




Sie arbeiten, wenn wir Pause machen und im Ausgang sind. Nur so stimmt die Kasse. Trotzdem gibt es in Zürich über 1500 Taxifahrer. Vier von ihnen erzählen aus ihrem Alltag.


Vollbremsung. Direkt vor Judith Din rennt ein bewaffneter Mann über das Central. Die Beifahrertür ihres Taxis wird aufgerissen. Ein Polizist springt ins Auto, hält sich schmerzverzerrt den verletzten Fuss. «Hinterher!» Vorsichtig folgt Dins weinroter Toyota Previa dem Flüchtenden ins Niederdorf, auf dem Nebensitz hängt der Polizist ständig am Funkgerät. Plötzlich schiebt sich ein Kastenwagen vor den Bewaffneten und fängt ihn ab. Happy End. Heute lacht Din über den Vorfall, «so was hat fast jeder Zürcher Taxifahrer schon erlebt».

Züritaxis, das sind die mit dem blauweissen Stadtwappen auf dem Taxischild. Die mit dem von der Stadt festgelegten Rund-um-die-Uhr-Tarif. 1471 Züritaxis gibt es derzeit. Nur sie dürfen in der Stadt und von Zürich aus fahren. Eine grosse Mehrheit der Zürcher Taxis sind angeschlossen an zentrale Rufnummern, Taxizentralen, die über Funk Aufträge vermitteln.

Judiths TV-Gefühle

In der Telefonzentrale der Taxi 444 AG – Rufnummer 7-mal 4 –, der grössten der Zürcher Taxizentralen, bearbeiten rund um die Uhr Telefonistinnen mit freundlichem Flöten Kundenanrufe. Sie sitzen an Schreibtischen mit mehreren Bildschirmen, Headset auf dem Kopf, Arbeitspläne hängen aus. Hier liegt Teppich statt Asphalt. Die Anzahl der ausgelösten Fahrten und der eingegangenen Anrufe zeigt ein Kon-trollschirm an der Wand.

Für die Damen sind Fahrer Nummern und Namen, die in kleinen Fenstern auf dem Bildschirm aufpoppen. Ein Knopfdruck, und ihr Computersystem sendet dem örtlich nächsten Fahrer eine Bestellung auf sein Empfangsgerät. So ein Angestelltendasein ist das Gegenteil dessen, was Judith Din die «Taxiwelt» nennt. Für die dreifache Mutter begann ein neues Leben, als sie 2003 den Job an den Nagel gehängt hatte, um mit ihrem Minivan in die Zürcher Nacht zu ziehen. Die blonde 41-Jährige kennen alle Chauffeure als die «Ju», die sich jahrelang in Verbänden für Anliegen der Zürcher Taxifahrer eingesetzt hat. Judith Din liebt es, Teil einer Gemeinschaft zu sein und gleichzeitig unabhängig.

Mehr als ein Job

Bei einer Zentrale ist die 41-Jährige nicht mehr. Din hat Stammkunden, die auf ihr Handy anrufen, und sie steuert die öffentlichen der 250 Zürcher Taxiplätze an, am häufigsten an HB, Central, Rathaus oder Bellevue. Dort trifft Ju dann ihre Freunde, denn mit dem Sprung in die Nachtarbeit hat Din auch das Umfeld gewechselt. Als Din ihren Mann, einen aus Pakistan stammenden Taxifahrer, heiratete und den Namen Gmür ablegte, war ihr Wandel komplett. «Es ist mehr als ein Job. Für uns ist das die Taxiwelt.»

Nur 63 der 1655 Zürcher Chauffeure sind Frauen. Das Business ist hart und nicht besonders lukrativ. Zürich hat mit fast vier Fahrzeugen je 1000 Stadteinwohner im internationalen Vergleich eine überaus hohe Taxidichte. 75 Prozent der Fahrer kämpfen als selbstständige Kleinunternehmer um ihren Verdienst. Vier von zehn Fahrern sind Nichtschweizer, immer mehr davon Afrikaner, meist aus Ghana oder Nigeria. Auch wenn die Ortskenntnisse genau geprüft werden und mittlerweile ein kleiner Deutschtest obligatorisch ist – Taxifahrer wird man relativ leicht.

Unberechenbare Radfahrer

Judith Din hat sicher ein optimales Ausbildungsprofil. Zuerst lernte sie Autoersatzteilverkäuferin, dann machte sie ihr Diplom als Spielgruppenleiterin. Irgendwann hatte sie genug von ihrer Krabbelgruppe. Weil Ju schon einen Personenbeförderungsschein hatte, musste sie nur noch die Taxiprüfung ablegen. Hat man die bestanden, ist die Stadt verpflichtet, eine Bewilligung zu erteilen. Ein festgelegte Obergrenze an Züritaxis gibt es nicht. Früher stand Din um sechs auf, heute legt sie sich um sieben schlafen. Sie liebt das Taxifahren: «Kein Job ist so frei wie dieser. Silvester ist fast mein einziger Pflichttag. Nachmittags habe ich Zeit für meine eigenen Kinder.» Einzige grosse Sorge seien Radfahrer und Fussgänger, weil die sich so unberechenbar benähmen. Doch Fahren an sich sei nur der kleinste Teil. «Es geht um das Zwischenmenschliche, den Service am Menschen», meint Din.

Heute betrachtet Ju das «echte Leben» durch den Rückspiegel. Es sei wie eine TV-Serie. Denn im kleinen Zürich treffe man Kunden immer wieder. Einst, es war kalt und eisig, stürzte eine junge Kundin auf hohen Schuhen neben Jus Wagen. Ju raste los, die Ärzte im Unispital rissen ihr die Frau mit dem blutüberströmten Gesicht aus der Hand, Ju wusste nicht einmal deren Namen. Letztes Jahr stieg dieselbe junge Frau in Jus Taxi. Beide hätten sich wie Kinder gefreut. «Sie sah sehr gut aus. Die Schuhe hatte sie immer noch». Irgendwann, denkt Ju, wird sie auch den Polizisten wieder treffen, der damals zu ihr ins Auto gesprungen ist.

Miro will weiter

Miroslav Lasica ist ungeduldig. Geschlagene 90 Minuten braucht der ehemalige Profifussballer für 30 Meter. Vom Ende der Taxischlange am Central bis zum Anfang und dem ersten Kunden des Abends. Auch Lasica – «nenn mich Miro, das ist mein richtiger Name» – hat drei Kinder und fährt ab halb sieben in die Nacht. Um erst mal anzustehen. Der Serbe bleibt dabei in seinem siebzehn Jahre alten Opel Omega. Miro liest ein Lehrbuch über internationales Arbeitsrecht. Taxifahrer langweilen ihn. Auch der Job sei intellektuell gar keine Herausforderung. Schlimmer noch, manchmal prügelten sich Fahrer mit auswärtigen Chauffeuren, die unerlaubterweise in Zürich «wischen», also fahrend auf Kundenfang gehen würden.

Miro rutschte rein ins Taxibusiness. Nach einem Meniskusproblem beendete der serbische Einwanderer 1992 seine Fussballerkarriere in der Schweiz – er spielte bei Zug in der Nationalliga B –, jobbte als Kurierfahrer, Lastwagenfahrer und wurde schliesslich Taxichauffeur. Seit 2006 ist er selbstständig. Mittlerweile träumt Miro davon, auszusteigen und Anwalt zu werden. Der 51-Jährige bereitet sich auf sein Jura-Diplom an der Universität seiner Heimatstadt Novi Sad vor. Die besten Seiten des Chauffeurslebens erkennt er wieder im Anwaltsberuf: Unabhängigkeit, Kontrolle über das eigene Leben, die Kommunikation mit Menschen.

Betrunkene Kunden

«Jeder Kunde ist eine Beziehung», sagt Miro, «die Leute erzählen viel. Ich als Chauffeur versuche darauf einzugehen. Wenn ein Kunde seriös ist, bin ich seriös. Wenn ein Kunde fröhlich ist, bin ich fröhlich. Wenn eine Kundin traurig ist, verstehe ich sie.» Die gefährlichen Fahrten auf schnellstem Weg zum Bahnhof oder Flughafen – Miro versteht das. Ebenso dass eine Frau nachts mal nicht genug Geld für den Heimweg hat. Aber der Familienvater erzählt auch von Nächten mit betrunkenen Kunden, die er bis in die Wohnung trage, die auf der Fahrt wegdämmerten oder nicht mehr wüssten, wohin. Er flucht über jene, die ohne zu zahlen verschwänden; über aggressive Provokateure, die Chauffeure piesackten; über Männer, die ihn begrapscht hätten, und Prostituierte, die versuchten, ihn in Naturalien zu bezahlen.

Dennoch fährt Lasica nachts, weil er glaubt, so am meisten zu verdienen. Im schlimmsten Fall beträgt der Umsatz 140 Franken. «Dann komme ich traurig nach Hause.» Von 5.30 bis etwa 12.30 Uhr schläft Miro. Es folgen ein paar Stunden mit der Familie, anderthalb Stunden Training, und weiter geht es. Nur Sonntag sei Ruhetag. Seine Frau, eine Krankenschwester, sei traurig darüber, dass er oft weg sei, sagt Lasica. Doch: «Für meine Familie habe ich durchgehalten.»

Arme Leute geben mehr Trinkgeld

Gleich ist Miro dran. Ein Kunde eilt herbei. «Hoffentlich nicht nur für zwölf-fünfzig.» Jedes Mal sei es wie Bingo. Jeder sei Tag anders. Die besten Zeiten seien die wechselhaften, regnerisch-kalten Herbstmonate bis Silvester. «Jede Fahrt ab 20 Franken ist eine gute Fahrt», ruft Miro zum Abschied, «und arme Leute geben mehr Trinkgeld. Mehr Herz für Chauffeure!»

2000 bis maximal 6000 Franken verdienen Chauffeure im Monat. Ohne Fixum, ohne Grundlohn. Und nach Abzug von Benzin, Reparaturen, Versicherung, Garage, Reinigung, Vorführgebühren und der jährlichen Betriebsabgabe von 780 Franken für die Stadt. Wer bei einer Zentrale gemeldet ist, drückt pro Monat fast einen Tausender fix ab und bekommt dafür neben den Kunden vom Taxistand und jenen, die auf dem Handy anrufen, noch die, die per Knopfdruck aus der Zentrale gesandt werden. Das Geld reicht nicht zum Stehenbleiben und nicht zum Abhauen. Nur zum Weiterfahren.

Sorgenfrei mit André

Sanft gleitet der burgunderfarbene Chevrolet Caprice durch die Nacht. Innen roter Samt, entspannter Ambient-Sound, tiefe, weiche Sitze. André Böller ist es wichtig, dass man nicht hetzt. Und sich keine Sorgen macht. Taxifahrer sind die Seefahrer des Stadtlebens, und der 49-jährige André Böller steuert das Traumschiff. Den Amischlitten schlechthin, den Wagon-Car aus den alten amerikanischen Serien. Eigentlich wollte Böller zum Film. Aber er fing als Maurer an und wurde irgendwo auf dem Weg zum Taxifahrer. Etwa 1990.

Für 500 Franken nach Klosters

Der jung wirkende Endvierziger mit den grau melierten, zum Zopf gebundenen Haaren war schon immer der Nachttyp, allerdings der, der nicht trank oder Drogen nahm. Also der Heimfahrer. Weil sein Caprice – zugelassen für bis zu acht Personen – erst nach Mitternacht ablegt und bis in den tiefen Morgen gezielt Technoclubs wie Frieda’s Büxe, das Hive oder das Loop ansteuert, kennen vor allem Clubgänger den Zweitonner. André hat Dutzende Stammkunden unter ihnen. So kam es, eines Sonntagmorgens, nach einer erfolgreichen Party und einer desaströsen Afterhour, dass die Partyveranstalter von Cityfox spontan Skifahren gehen wollten. Man habe André morgens angerufen, erinnert sich DJ Dejan von Cityfox, und 500Franken ausgehandelt. Dafür chauffierte André, der Kapitän, die sechsköpfige Meute durch die ganze Stadt, um das Skizeug einzusammeln, später nach Klosters. «Grossartig», schwärmt Dejan von dem entspannten Trip. Oben am Berg lud die glückliche Gruppe André zum Fondue ein. Chill-out.

An seinen freien Tagen, Montag und Dienstag jobbt der Single manchmal beim Film, für die Requisite, als Kameraassistent, beim Bühnenbild. André zeichnet gern, für sich und Freunde entwirft und baut er Möbel, es steckt ein Schöngeist in André Böller. Nur eine grosse Angst hat er: Gewalt. Einmal, in der Langstrasse, schoss ein Irrer über die wartenden Taxis hinweg, die Polizei liess André nicht wegfahren, er zog den Kopf ein. Ein andermal half das nichts. An einer Ampel schlug ein betrunkener «Stiernacken» mit der Faust direkt durch Andrés Fensterscheibe und brach ihm das Nasenbein. André mag die Langstrasse nicht mehr.

Das schlimmste: immer schönes Wetter

Ein Lebensweg mit vielen Kurven und Abzweigungen, das ist typisch für Taxifahrer. Jürg Huber (53), Mitbegründer und jetziger Verkaufsleiter von Taxi 444, erzählt, die Chauffeure kämen wirklich «aus allen möglichen Branchen». Handwerker, Doktoren, Ungelernte. Jeder Fahrer sei ein «Einzelkämpfer». Huber selber ist Elektromonteur, rutschte rein, «wie alle». Er hat in 30 Jahren noch niemanden sagen hören, Taxifahrer sei sein Berufsziel. Warum auch? Erstens ist das Geld ist knapp. Zweitens ist die Freiheit begrenzt. Die gesetzlich auf sechzig Wochenstunden begrenzte Arbeitszeit wählen Fahrer zwar stets frei. Pausen, so Huber, sollten sie allerdings machen, wenn der Rest der Welt arbeite. Und wenn die anderen ausgingen, locke gutes Geschäft. Und «immer schönes Wetter» sei das Schlimmste. Fazit: «Das Leben der Taxifahrer ist diametral verschieden vom normalen Leben.»

Safari-Stimmung mit Martin

Martin Peprah Asiamah hat sich lange drauf vorbereitet, Taxifahrer zu werden. Er ersparte sich nach seiner Einreise in die Schweiz 1990 erst als Elektromonteur in Freiburg und in Glarus, dann am Airport Kloten als Kabinenreiniger sein Geld. Seit 2009 ist er Taxifahrer. Das ist sein Ding. Frei, unkontrolliert arbeiten, aufstehen, wann immer man wolle. Fahren, bis das Geld da sei. Und viel Konversation mit interessanten Menschen. Er wartet am liebsten am Hauptbahnhof, auf Kunden aus aller Welt. «Mein Jeep mit Zebrafellbezügen bringt Safari-Stimmung», lacht der Ghanaer.

Peprah Asiamah gehört zur zunehmenden Zahl von Afrikanern im Zürcher Taxibusiness. Es gibt Fahrer, die darüber schimpfen. Sie behaupten, Afrikaner würden keinen Service bieten und die deutsche Sprache nicht beherrschen. Martin sieht keine Unterschiede zwischen Afrikanern und anderen. Okay, sein Deutsch sei eher Minimum, das, was er für die Prüfung erlernen musste. Aber er beherrsche dafür Französisch und vor allem Englisch. Der überzeugte Christ sieht einen anderen Grund für die Streitereien. «Es ist, als würde man Hunden bei der Fütterung alles auf nur einen Teller schütten. Dann wird gebellt und gekämpft.» Martin will einfach einen guten Job machen, Spass mit Kunden haben und am Ende jeden Monats seine Mutter und den drei Kindern, die in Ghana studieren, 1500 Franken überweisen können. Dann kommt noch die Rate für den Kredit, den er für seinen Toyota Rav4 aufgenommen hat. Und dann kommt er selbst. Dennoch, der 52-Jährige wirkt entspannt. Jahrzehnte nach seiner Auswanderung aus Ghana, wo er einst aufgebrochen ist, um eine Zukunft zu finden, hat er in Zürich etwas erreicht: «I have a private Enterprise.» Willkommen in der Taxiwelt.



Quelle Tagesanzeiger





Zürich 31. März 2011


«Schlechter könnte die Visitenkarte Zürichs und der Schweiz kaum sein»



Der 162 Franken teure Taxidienst für eine 900 Meter weite Strecke verärgert die Leser von Tagesanzeiger.ch. Viele haben ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Taxichauffeuren gemacht.


Als eine betagte Dame ein Alpha-Taxi bestellt, um vom Friedhof Hönggerberg zur reformierten Kirche im selben Quartier zu gelangen, endet die Fahrt nach einer Stunde und mit einer Rechnung von 162 Franken. Dadurch verpasste sie die Abdankung eines Bekannten – obwohl die Strecke nicht einmal ein Kilometer weit ist.

Die Reaktionen der Tagesanzeiger.ch-Leser sind eindeutig: «Taxifahren in Zürich ist der blanke Horror», schreibt Daniel Landwehr. Die Fahrer seien ortsunkundig und unfreundlich dazu. Nicht nur die offenbar miserablen Geographiekenntnisse stören die Leser. «Oft muss ich mich mit Englisch oder einem Kauderwelsch verständigen», schreibt Fred Kramer.

Absichtliche Umwege



Dem nicht genug: Viele Taxikunden, welche die beste Route kennen, weisen die Chauffeure auf den günstigsten Weg hin – und scheitern. Bruno Michel aus Texas etwa wollte nach einem Besuch in der Schweiz von Neerach zum Flughafen. Als der Taxifahrer einen Umweg einschlagen wollte, hinderte ihn Michel daran. «In Niederglatt versuchte er es wieder und wollte nochmals Richtung Regensdorf», schreibt Michel.

Die Taxifahrer am Flughafen sind Daniel Koch ein Dorn im Auge. Die Servicequalität ist inakzeptabel. Die Autos seien alt, die Fahrer würden sich nicht auskennen und seien zuweilen unhöflich. «Schlechter könnte die Visitenkarte Zürichs und der Schweiz kaum sein», so Kochs Fazit.

Fahrpreis zurückerstatten



Zum Fall der betagten Dame, die die Abdankung verpasste, fordern Leser vom fehlbaren Taxifahrer mehr als einen Gutschein: «Das Mindeste wäre die Rückerstattung des gesamten Fahrpreises und ein Blumenstrauss», schreibt Jürg Wachter.

Lediglich zwei Leser setzen sich für die Taxifahrer ein. Leider wird zu wenig über gute, nicht alltägliche Erfahrungen berichtet, schreibt Peter Senn. Allerdings fügt er an: Sofern es diese überhaupt geben sollte. Und Peter Bieler kritisiert, dass der Fall «nur Vorurteile schürt».



Quelle Tagesanzeiger






Zürich 31. März 2011


«Ich wurde einmal fast angeschossen»



Annemarie Achermann ist seit Jahrzehnten Taxifahrerin in Zürich und bestürzt über die Kritik an ihrem Berufsstand. Es gebe nicht nur schwarze Schafe, sondern auch schlimme Kunden, sagt sie.


Der Fall einer Rentnerin, die für eine kurze Strecke mehr als 160 Franken bezahlen musste, weil sich der Taxifahrer angeblich verirrte, erregt nicht nur die Gemüter der Tagesanzeiger.ch-Leser. Auch Annemarie Achermann ist bestürzt. Seit 1980 ist sie als Taxifahrerin unterwegs.

«Das ist wirklich sehr schlimm, aber es ist sicher eine Ausnahme», sagt sie. Es gebe bestimmt schwarze Schafe unter den Taxifahrern, aber absichtlich würden die wenigsten einen längeren Weg einschlagen: «Viele Neulinge kennen die kürzesten Wege oft noch nicht.» Auch bei der Taxiprüfung müsse man nicht jedes Strässchen kennen.

Trotzdem liege es beim Taxifahrer, sich zu erkundigen. Er könne die Zentrale beiziehen, eine Adresse über die Auskunft herausfinden oder sein Navigationsgerät benützen. «Dies ist seine Pflicht», meint die 52-Jährige.

Früher Familie - heute Profit



Was aber soll man tun, wenn man als Gast dennoch das Gefühl hat, der Fahrer ziehe seine Extrarunden? «Er muss immer dort durch, wo der Gast es will.» Mache er etwas anderes, soll man aussteigen oder sagen, man bezahle nicht mehr als einen bestimmten Betrag. «Oder Sie merken sich die Nummer auf dem Taxischild und melden den Vorfall der Gewerbepolizei.»

Seit Achermann im Geschäft begonnen hat, habe sich viel verändert: «Früher fuhren vor allem Schweizer», erklärt sie, «und wir waren wie eine Familie.» Man habe zusammen geredet, sei mal einen Kaffee trinken gegangen. Heute sei dies anders: «Der Kampf ist härter geworden. Jeder schaut für sich und mehr auf Profit.»

Achermann denkt, dass man das ramponierte Image der Taxifahrer mit strengeren Anstellungskriterien verbessern könnte. Aber auch dann könnten Fehler passieren. «Auch ein langjähriger Fahrer hat einmal einen schlechten Tag und ist unhöflich.»

Fast angeschossen



Auch die Kunden seien anspruchsvoller. «Das Taxi muss pünktlich ankommen, sauber sein und der Fahrer freundlich, sonst wird schneller reklamiert als früher.» Dennoch glaubt sie nicht, dass die Kunden heute aggressiver sind: «Solche gab es schon immer.» Ihr schlimmstes Erlebnis hatte sie 1981. Sie fuhr einen jungen Sizilianer nach Hause, der sie auf einen Kaffee in seine Wohnung einladen wollte. Dagegen hätte sie nichts gehabt, aber nur in einem Restaurant – zu ihm in die Wohnung wollte sie nicht. So fuhr sie wieder los. Plötzlich hörte sie Schüsse. «Ich dachte, er will mir etwas Angst machen und schiesst zum Spass in die Luft.» Doch weit gefehlt: Später findet sie Einschusslöcher an ihrem Kofferraum. Ein Mann, der den Sizilianer vom Schiessen abhalten wollte, wurde schwer verletzt. «Ich hatte riesiges Glück, der hätte mich fast angeschossen.»

Doch ihr Alltag schreibt auch schöne Geschichten. So fuhr sie eine Zeit lang eine alte Frau regelmässig zu deren Psychiater. Als dieser starb, fand diese keinen neuen, der ihr passte. «Wir hatten mittlerweile ein sehr gutes Verhältnis und ich meinte, sie könne ja mit mir fahren und erzählen, was sie beschäftigt.» Die Frau nahm das Angebot an. «Von da an fuhren wir einmal in der Woche um den See, zu einem Spezialpreis. Ich wollte ja nicht teurer sein als der Psychiater», lacht Achermann. Dies sei auch der Grund, warum ihr der Job so lange Freude mache. «Jeder Tag ist anders.» Und vor allem: «Ich bin mein eigener Chef.»



Quelle Tagesanzeiger






Zürich 30. März 2011


Taxifahrt vom Hönggerberg zur Kirche Höngg kostete 162 Franken



Die 89-jährige Dora Rutz verbrachte mehr als eine Stunde im Taxi – für eine Fahrt, die üblicherweise drei Minuten dauert.




Sie sei 89 Jahre alt, und nie habe sie jemand reingelegt. «Und jetzt das», sagt Dora Rutz entgeistert. «Das» geschah am vergangenen Freitag. Ein trauriger Tag, ein Freund wurde zu Grabe getragen. Ihre Tochter holte sie im Altersheim Grünhalde in Seebach ab, wo Dora Rutz seit etwa einem Jahr wohnt, und brachte sie auf den Friedhof Hönggerberg. Die Tochter hatte noch einen Termin, daher verabschiedete sie sich sogleich von der Mutter und fuhr los. Doch Dora Rutz stellte bald fest, dass sie am falschen Ort war. Der hilfsbereite Bestatter klärte sie auf: Die Abdankung finde in der reformierten Kirche im Zentrum von Höngg statt. Nach Rücksprache mit der Tochter bestellte er bei Alpha-Taxi einen Wagen, bat den Chauffeur, Frau Rutz zur reformierten Kirche zu fahren und ihr dort zu helfen, die schwere Kirchentür zu öffnen.

Umweg über Seebach

Die Navigationssysteme geben für die Fahrt 0,9 Kilometer und drei Minuten Fahrtzeit an, liegt doch die weitherum sichtbare Kirche mitten in Höngg. Sie habe beim Vorbeifahren die Kirche gesehen, erinnert sich Dora Rutz. Als sie allerdings dort ankam, war der Trauergottesdienst vorbei, und der Taxichauffeur präsentierte ihr eine Rechnung von 162 Franken. Er war mit der betagten Frau nämlich erst ins Altersheim nach Seebach hinübergefahren, um die Todesanzeige zu holen, auf der er die genaue Adresse der Abdankungsfeier zu finden hoffte. Denn es gebe viele Kirchen hier. Auf der Todesanzeige stand «Reformierte Kirche Höngg». Also rechtsumkehrt. Nach mehr als einer Stunde Fahrt erreichte Dora Rutz schliesslich ihr Ziel. Dora Rutz fährt noch Tram, ist geistig frisch, nur die Beine wollen nicht mehr recht. Auch kann sie sich in der Regel schon wehren. Doch als der Chauffeur ihr für die Irrfahrt 162 Franken verlangte, war sie perplex. «Mir sind die Tränen gekommen, denn ich hatte nur 70 Franken dabei.» Der Chauffeur meinte daraufhin, sie habe im Altersheim sicher noch Geld, sie könnten wieder dort vorbeifahren. Das war ihr dann zu viel. «Ich habe ihm gesagt, dass ich mich mit ihm keinen Meter mehr bewege.» Geistesgegenwärtig spricht sie einen Bekannten an und borgt sich von ihm 100 Franken, um den Taxichauffeur zu bezahlen.

Alpha-Taxi: «Missverständnis»


Patrick Rauber, Geschäftsführer der Alpha-Taxi, spricht von einem Missverständnis. Er hat, nachdem ihn der «Tages-Anzeiger» wegen des Vorkommnisses kontaktiert hat, die Protokolle studiert. Dem Fahrer sei nicht klar gewesen, dass die Höngger Kirche gemeint war. Er habe noch Rücksprache mit der Zentrale genommen, was Dora Rutz bestätigt. Es handle sich um einen zuverlässigen Chauffeur. «Ich bedaure, dass die Kundin deswegen nicht von dem Verstorbenen Abschied nehmen konnte», sagt Rauber, bittet aber auch um Verständnis dafür, dass es für die Fahrer bei unklaren Ortsangaben nicht immer einfach sei. Dann erkundigt er sich nach der Adresse von Frau Rutz. Er wolle ihr «aus Kulanzgründen» einen Taxigutschein zukommen lassen. Welche Erfahrungen haben Sie mit Taxichauffeuren in Zürich gemacht? Schildern Sie uns Ihre Erlebnisse in einem Mail: zuerich@newsnetz.ch



Quelle Tagesanzeiger







Zürich 24. März 2011


Weko untersucht Taxi-Verstösse



Die Wettbewerbskommission (Weko) will abklären, ob es im Taxiwesen der Stadt Zürich Verstösse gegen das Binnenmarktgesetz gibt.


Dies sagt Thomas Zwald, Leiter Binnenmarkt bei der Weko. «Wir haben Hinweise, dass es in Zürich Vorfälle gibt, die mit diesem Gesetz nicht vereinbar sind.» Deshalb wolle man die Sache nun genauer anschauen. Gemäss Zwald sei es nicht zulässig, in Zürich auswärtige Taxifahrer zu büssen, wenn sie in der Stadt Gäste aufnehmen. Unzulässig sei lediglich das «Wischen» – also das Herumfahren nur mit dem Zweck, Kunden zu suchen. «Es sollte aber möglich sein, dass ein auswärtiger Taxihalter auf ein Handzeichen reagiert und einen Kunden aufnimmt.» Bei der Stapo wendet man derzeit eine andere Praxis an. Sprecher Michael Wirz: «Wenn ein Landtaxi in Zürich jemanden aufnimmt, wird es verzeigt – es sei denn, es wurde bestellt.» lüs



Quelle 20minuten




25. Januar 2011

Bundesgerichts Urteil

Anbietens von Taxifahrten ohne Taxibetriebsbewilligung



Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_593/2010

Urteil vom 25. Januar 2011
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Bundesrichter Schneider, Wiprächtiger,
Gerichtsschreiberin Horber.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Widerhandlung gegen das Taxireglement wegen Anbietens von Taxifahrten ohne Taxibetriebsbewilligung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern, II. Kammer, vom 13. April 2010.

Sachverhalt:

A.
Das Amtsgericht Luzern-Stadt sprach X.________ mit Entscheid vom 10. November 2009 der Widerhandlung gegen das Taxireglement wegen Anbietens von Taxifahrten ohne Taxibetriebsbewilligung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 200.--. Vom Vorwurf des Haltens innerhalb des signalisierten Halteverbots sprach es ihn frei.

B.
Das Obergericht des Kantons Luzern wies die von X.________ gegen den erstinstanzlichen Entscheid erhobene Kassationsbeschwerde mit Urteil vom 13. April 2010 ab.

C.
Gegen dieses Urteil erhebt X.________ Beschwerde in Strafsachen. Er beantragt, die Strafverfügung des Amtsstatthalteramts Luzern vom 8. November 2007, das Urteil des Amtsgerichts Luzern-Stadt vom 10. November 2009 sowie das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern vom 13. April 2010 seien aufzuheben, und er sei freizusprechen.

D.
Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.

Erwägungen:

1.
Soweit der Beschwerdeführer die Aufhebung der Strafverfügung des Amtsstatthalteramts Luzern vom 8. November 2007 sowie des Urteils des Amtsgerichts Luzern-Stadt vom 10. November 2009 verlangt, wendet er sich nicht gegen das Obergerichtsurteil. Auf die Beschwerde ist in diesem Punkt nicht einzutreten, denn Anfechtungsobjekt bildet einzig der kantonal letztinstanzliche Entscheid der Vorinstanz vom 13. April 2010 (Art. 80 Abs. 1 BGG).

2.
Die Vorinstanz geht von folgendem Sachverhalt aus:
Anlässlich einer Kontrolle am 31. August 2007 um ca. 0.30 Uhr in der Stadt Luzern stellten Beamte der Stadtpolizei Luzern fest, dass der Beschwerdeführer mit eingeschalteter Taxikennlampe beim Hotel Palace in die Haldenstrasse einbog. Bei der Bushaltestelle am Schwanenplatz hielt er kurz an, um drei Fahrgäste mitzunehmen, die mittels Handzeichen auf sich aufmerksam gemacht hatten. Er fuhr Richtung Bahnhof weiter und machte an der Baselstrasse Halt, um einen Fahrgast aussteigen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit kontrollierte ihn die Polizei und stellte fest, dass er keine Taxibetriebsbewilligung besass.

3.
3.1 Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe das Taxireglement der Stadt Luzern falsch angewendet. Art. 1 Abs. 1 des Reglements schreibe nur für das Anbieten von Taxifahrten auf Standplätzen eine Bewilligungspflicht vor. Das Ausführen von Taxifahrten werde von der Bestimmung nicht erfasst.

3.2 Mit der Beschwerde an das Bundesgericht kann die Verletzung von kantonalen Bestimmungen nur im Umfang von Art. 95 BGG gerügt werden. Bezüglich anderer kantonaler Bestimmungen ist nur die Rüge der willkürlichen und damit verfassungswidrigen Auslegung und Anwendung von kantonalem Recht zulässig (BGE 135 V 353 E. 4.1 mit Hinweisen).
Hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten und von kantonalem sowie interkantonalem Recht gilt eine qualifizierte Rügepflicht. Das Bundesgericht prüft eine derartige Rüge nur, sofern sie in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist (Art. 106 Abs. 2 BGG). Wird eine Verletzung des Willkürverbots geltend gemacht, muss im Einzelnen dargelegt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid an einem qualifizierten und offensichtlichen Mangel leidet (BGE 136 I 49 E. 1.4.1 mit Hinweisen).

3.3 Art. 1 Abs. 1 des Reglements (der Stadt Luzern) vom 12. Juni 2003 über das Taxiwesen besagt, dass eine vom Stadtrat oder einer von ihm bezeichneten Stelle ausgestellte Taxibetriebsbewilligung benötigt, wer auf Stadtgebiet Taxifahrten anbieten will. Vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit Busse bestraft (Art. 27 Taxireglement).
Betreffend das Anbieten von Taxifahrten verweist die Vorinstanz auf Art. 14 des Taxireglements. Laut dieser Bestimmung dürfen A-Taxis zum Abwarten von Aufträgen auf öffentlichen und privaten Standplätzen, B-Taxis nur auf privaten Standplätzen aufgestellt werden (Abs. 1). Gemäss Abs. 2 ist es der Chauffeuse oder dem Chauffeur eines unbesetzten Taxis nach Massgabe der örtlichen Signalisation und Markierung gestattet, auf Begehren von Passanten anzuhalten und sie als Fahrgäste aufzunehmen. Die Vorinstanz erwägt, der Beschwerdeführer habe Taxifahrten angeboten und unterstehe daher der Bewilligungspflicht. Dieser ist hingegen der Ansicht, dass zwischen Anbieten und Ausführen zu unterscheiden sei. Das Ausführen von Taxifahrten sei im Taxireglement nicht geregelt, weshalb es dafür keiner Bewilligung bedürfe.
Die vorinstanzlichen Erwägungen zum Begriff des Anbietens von Taxifahrten sind klar und nachvollziehbar. Eine andere Auslegung entspricht weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmungen. Gründe, weshalb das Ausführen von Taxifahrten nicht bewilligungspflichtig sein soll, sind nicht ersichtlich, und es bestehen keine Hinweise für eine derartige Auslegung. Die Vorinstanz wendet das kantonale Recht nicht willkürlich an.

4.
4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Verhalten gelte nicht als gesteigerter Gemeingebrauch und dürfe daher keiner Bewilligungspflicht unterliegen. Er habe sein Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund parkiert, sondern nur auf Begehren von Passanten kurz auf der Strasse angehalten, um diese einsteigen zu lassen.

4.2 Die Vorinstanz zieht in Erwägung, die Bewilligungspflicht lasse sich nicht nur aus einem gesteigerten Gemeingebrauch ableiten. Auch ein Taxibetrieb ohne jede besondere Beanspruchung des öffentlichen Grundes dürfe der Bewilligungspflicht unterstellt werden. Zur Begründung verweist sie auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Gemäss dieser hätten die Kantone bzw. Gemeinden grundsätzlich die Kompetenz inne, Vorschriften über das Taxigewerbe zu erlassen. Der Taxi-Service einer Stadt stehe in seiner Funktion und Bedeutung einem öffentlichen Dienst sehr nahe. Eine gewerbepolizeiliche Kontrolle des Taxigewerbes dränge sich aufgrund des Schutzes der Taxikunden vor Missbrauch auf, unabhängig davon, ob öffentlicher Grund zu gewerblichen Zwecken benützt werde. Die Bewilligungspflicht sei zudem ein angemessenes Mittel, um eine wirksame gewerbepolizeiliche Aufsicht durchführen zu können, und liege im öffentlichen Interesse (BGE 99 Ia 389 E. 3).

4.3 Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt die Statuierung einer Bewilligungspflicht für die Ausübung eines Berufes einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar und bedarf zumindest hinsichtlich ihrer Grundzüge stets einer gesetzlichen Grundlage im formellen Sinn (BGE 122 I 130 E. 3b/bb mit Hinweisen). Eine solche liegt mit dem Taxireglement des Grossen Rates von Luzern vor. Weiter sind die Erfordernisse des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit zu beachten (Art. 36 BV). Die Vorinstanz verweist hierzu in zutreffender Weise auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Demnach darf auch das kurze Anhalten für Fahrgäste und das anschliessende Ausführen der Taxifahrt der Bewilligungspflicht unterstellt werden, ohne dass gesteigerter Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes vorliegen muss.

5.
5.1 Der Beschwerdeführer beanstandet die vorinstanzliche Feststellung, wonach das Herumfahren mit eingeschalteter Taxikennlampe "Anbieten von Taxifahrten" bedeute. Vielmehr gehe es darum, das Taxi im Dunkeln von anderen Fahrzeugen unterscheidbar zu machen.

5.2 Der Einwand des Beschwerdeführers ist unbehelflich und vermag den vorinstanzlichen Entscheid nicht in Frage zu stellen. Die Schlussfolgerung der Vorinstanz, ein Taxi mit eingeschalteter Taxikennlampe biete seine Dienste an, ist schlüssig und entspricht den allgemeinen Gewohnheiten. Zudem ist der Einwand ohne Belang, da der Beschwerdeführer hiernach tatsächlich Fahrgäste befördert hat.

6.
Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die bundesgerichtlichen Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. Januar 2011

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Favre Horber



Quelle






Zürich 1.02.2011


Taxifahrer rammt Polizist



Ein Taxifahrer wollte in Zürich ins Limmatquai abbiegen und erfasste dabei einen Polizeimotorradfahrer. Dieser wurde zu Boden geworfen und verletzt.



Bei einer Kollision mit einem Taxi ist ein Polizeimotorradfahrer am Dienstag in Zürich mittelschwer verletzt worden. Der Taxifahrer wurde leicht verletzt.

Wie die Stadtpolizei Zürich mitteilte, wollte der Taxifahrer offenbar von der Mühlegasse unerlaubterweise links ins Limmatquai abbiegen. Dabei erfasste er den 44-jährigen Polizisten, der zu Boden geworfen wurde.

Er wurde mittelschwer verletzt ins Spital gebracht. Der 45-jährige Taxifahrer konnte ambulant behandelt werden.

Die Polizei sucht Zeugen für den Unfall, der sich kurz nach 17.15 Uhr ereignete.




Quelle Tagesanzeiger






Bern 26.01.2011


Taxifahrer durch zwei Frauen überfallen



Stadt Bern. In Bern ist am Dienstagmorgen ein Taxifahrer durch zwei zunächst unbekannte Frauen überfallen worden. Sie konnten kurz darauf von der Kantonspolizei Bern angehalten werden. - pkb/ MC




Am Dienstag, 25. Januar 2011, etwa um 0520 Uhr, hatten zwei zunächst unbekannte Frauen beim Inselspital ein Taxi bestiegen und wollten sich zur Busendstation Länggasse in Bern fahren lassen. Auf dem Weg dorthin forderte die hinten sitzende Frau den Taxifahrer in der Fabrikstrasse auf, anzuhalten. Als das Taxi still stand, begann sie, den Taxifahrer mit einem Messer zu bedrohen. Der Fahrer wehrte sich, so dass die Beifahrerin plötzlich einen Spray gegen ihn einsetzte. Dabei rollte das Taxi quer über die Fahrbahn und prallte gegen eine Hausfassade. Verletzt wurde niemand. Nach einem kurzen Handgemenge zwischen den beiden Frauen und dem Taxifahrer ergriffen die mutmasslichen Täterinnen ohne Beute zu Fuss die Flucht in Richtung Busendstation. Die beiden 24- und 25-jährigen Frauen konnten bei den sofort ausgelösten Fahndungsmassnahmen der Kantonspolizei Bern an der Waldheimstrasse festgenommen werden. Sie werden sich vor Gericht zu verantworten haben. Weitere Ermittlungen laufen.


Quelle Polizeinews






Luzern 25.01.2011


Stadt Luzern: Von den eigenen Fahrgästen überfallen und Taxi gestohlen - Raubüberfall auf Taxifahrer - Zwei Personen serbischer Nationalität verhaftet




Am Montagabend wurde in der Stadt Luzern ein Taxifahrer von zwei unbekannten Männern überfallen. Der Taxifahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Polizei nahm kurz nach der Tat zwei mutmaßliche Tatverdächtige fest.



Am Montag, 24. Januar 2011, kurz vor 23.00 Uhr fuhr ein Taxifahrer mit zwei Fahrgästen durch die Friedentalstraße. In der Nähe des Krematoriums wurde der Mann von seinen zwei Fahrgästen überfallen. Anschließend fuhren die beiden Personen mit dem Taxi weiter. Der leicht verletzte Schofför blieb vor Ort und informierte die Polizei.

Im Zuge der Fahndung konnte die Polizei das verlassene Fahrzeug in der Nähe des Tatortes auffinden. Weiter konnten kurze Zeit später zwei Tatverdächtige Personen festgenommen werden.

Die Ermittlungen bezüglich des genauen Tathergangs sind am Laufen. Es wird nun abgeklärt, ob die beiden festgenommenen Personen im Zusammenhang mit dem Raub stehen. Die beiden Männer sind 25 und 35 Jahre alt und stammen aus Serbien.

Der genaue Deliktsbetrag kann derzeit nicht beziffert werden.

Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Luzern.



Quelle Polizeibericht





Zürich 18.01.2011

Mit zwei Pistolen Taxifahrer ausgeraubt



Gestern haben zwei Männer in Dietikon einen Taxifahrer überfallen. Vor dem Raub liessen sie sich herumchauffieren.



In Zürich bestiegen gestern kurz nach 19 Uhr zwei Männer ein Taxi und liessen sich nach Dietikon fahren. Am angegebenen Zielort dirigierten die vermeintlichen Fahrgäste den Taxifahrer in eine Seitenstrasse. Nachdem der Wagen stoppte, zückten beide eine Faustfeuerwaffe, bedrohten den Fahrer und verlangten Bargeld. Mit einer Beute von wenigen Hundert Franken und einem Mobiltelefon flüchteten die Räuber zu Fuss in unbekannte Richtung, wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung schreibt.

Der Taxifahrer blieb mit einem Schrecken, aber äusserlich unverletzt, zurück. Mit ihrem Opfer sprachen die Räuber gebrochen deutsch sowie englisch und untereinander arabisch. Sie trugen Bluejeans und einer eine schwarze Lederjacke. Sie sind zirka 24– 30-jährig, zwischen 180 und 185 Zentimeter gross und von kräftiger, muskulöser Statur. Beide haben kurze, schwarze Haare, dunkle Augen und ein nordafrikanisches Aussehen.

Zeugenaufruf: Personen, die Angaben zu den beiden Tätern machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei Zürich, Telefon 044 247 22 11, in Verbindung zu setzen.




Quelle Tagesanzeiger





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